Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Tabelle 6.05 Verhältnis zwischen Programmvereinbarungen und Einzelverfügungen

Tabelle 6.05 Verhältnis zwischen Programmvereinbarungen und Einzelverfügungen in den einzelnen

in den einzelnen Aufgabengebieten (Stand: zweite Vierjahresperiode,

Aufgabengebieten (Stand: zweite Vierjahresperiode, Frühsommer 2012)

Frühsommer 2012)

Programmvereinbarungen Einzelverfügungen

Aufgabengebiet Betrag Betrag Anzahl Anzahl

(Mio. CHF) * (Mio. CHF)

Natur- + Landschaftsschutz (inkl. Wild-

65157

und Wasservogelschutzgebiete)

Landschaftsschutz, Grundlagen,

26 111 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Arten, Biotope, Moorlandschaften

Pärke von nat. Bedeutung und

1736

UNESCO Wild- und Wasservogelschutz- 2210

gebiete Hochwasserschutz 26 200 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Revitalisierung von Gewässern 26 67 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Lärm- und Schallschutz 26132

Förderung gemäss Waldgesetz 99417

Schutzbauten Wald 22 78 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Schutzwald 25245

Biodiversität 2638

Waldwirtschaft 2656

Entwicklungsprogramme für 24363

Berggebiete Amtliche Vermessung 2676

Heimatschutz/Denkmalpflege 26 60 226

Insgesamt 318 1'472 bereits bekannt: 2 bereits bekannt: 26

* Grössenordnungen; Beträge beziehen sich auf die ganze Vierjahresperiode.

Die Tabelle 6.05 zeigt, dass in den relevanten Aufgabengebieten die realisierten Programm- vereinbarungen – total deren 318 – gegenüber den zum Zeitpunkt der Umfrage bei

den Fachstellen bereits bekannten Einzelverfügungen anzahlmässig deutlich dominie-

ren. Meist sind dort mit allen 26 Kantonen Programmvereinbarungen abgeschlossen

worden. Mit Programmvereinbarungen wird über die ganze Vierjahresperiode betrach-

tet ein Beitragsvolumen in einer Grössenordnung von gegen 1,5 Milliarden gesteuert.

Einzelverfügungen existieren in den Aufgabengebieten mit grossen Einzelprojekten; wie be- reits erwähnt namentlich beim Hochwasserschutz, weiter bei der Revitalisierung von Gewässern, den Schutzbauten Wald, vereinzelt beim Landschaftsschutz und bei der Denkmalpflege,

Im Lichte der vorstehenden Ausführungen dürfte die Ablösung weiterer Einzelverfügungen

durch Programmvereinbarungen nicht im Vordergrund stehen; die noch bestehenden

Einzelverfügungen lassen sich durch die spezifischen Projektverhältnisse rechtfertigen.

Weiter interessiert im Rahmen der Bestandesaufnahme die Frage der Beitragsformen in den einzelnen Aufgabengebieten. Die nachfolgende Tabelle 6.06 gibt darüber Auskunft.