Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 151Fedlex · Erläuternder Bericht
Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Tabelle 6.05 Verhältnis zwischen Programmvereinbarungen und Einzelverfügungen
Tabelle 6.05 Verhältnis zwischen Programmvereinbarungen und Einzelverfügungen in den einzelnen
in den einzelnen Aufgabengebieten (Stand: zweite Vierjahresperiode,
Aufgabengebieten (Stand: zweite Vierjahresperiode, Frühsommer 2012)
Frühsommer 2012)
Programmvereinbarungen Einzelverfügungen
Aufgabengebiet Betrag Betrag Anzahl Anzahl
(Mio. CHF) * (Mio. CHF)
Natur- + Landschaftsschutz (inkl. Wild-
65157
und Wasservogelschutzgebiete)
Landschaftsschutz, Grundlagen,
26 111 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Arten, Biotope, Moorlandschaften
Pärke von nat. Bedeutung und
1736
UNESCO Wild- und Wasservogelschutz- 2210
gebiete Hochwasserschutz 26 200 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Revitalisierung von Gewässern 26 67 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Lärm- und Schallschutz 26132
Förderung gemäss Waldgesetz 99417
Schutzbauten Wald 22 78 im Einzelnen im Voraus nicht bekannt Schutzwald 25245
Biodiversität 2638
Waldwirtschaft 2656
Entwicklungsprogramme für 24363
Berggebiete Amtliche Vermessung 2676
Heimatschutz/Denkmalpflege 26 60 226
Insgesamt 318 1'472 bereits bekannt: 2 bereits bekannt: 26
* Grössenordnungen; Beträge beziehen sich auf die ganze Vierjahresperiode.
Die Tabelle 6.05 zeigt, dass in den relevanten Aufgabengebieten die realisierten Programm- vereinbarungen – total deren 318 – gegenüber den zum Zeitpunkt der Umfrage bei
den Fachstellen bereits bekannten Einzelverfügungen anzahlmässig deutlich dominie-
ren. Meist sind dort mit allen 26 Kantonen Programmvereinbarungen abgeschlossen
worden. Mit Programmvereinbarungen wird über die ganze Vierjahresperiode betrach-
tet ein Beitragsvolumen in einer Grössenordnung von gegen 1,5 Milliarden gesteuert.
Einzelverfügungen existieren in den Aufgabengebieten mit grossen Einzelprojekten; wie be- reits erwähnt namentlich beim Hochwasserschutz, weiter bei der Revitalisierung von Gewässern, den Schutzbauten Wald, vereinzelt beim Landschaftsschutz und bei der Denkmalpflege,
Im Lichte der vorstehenden Ausführungen dürfte die Ablösung weiterer Einzelverfügungen
durch Programmvereinbarungen nicht im Vordergrund stehen; die noch bestehenden
Einzelverfügungen lassen sich durch die spezifischen Projektverhältnisse rechtfertigen.
Weiter interessiert im Rahmen der Bestandesaufnahme die Frage der Beitragsformen in den einzelnen Aufgabengebieten. Die nachfolgende Tabelle 6.06 gibt darüber Auskunft.