Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/12: Wirksamkeitsbericht 2012-2015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen · 269 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
– Bei gewissen Aufgaben – so zum Beispiel bei den Naturpärken – ist der Leistungskatalog
sehr verschieden, die Festlegung generell gültiger Leistungsziele damit wesentlich erschwert.
– Leistungsziele sind Bestandteil der Programmvereinbarung und setzen damit an sich vor-
aus, dass die in einer Vierjahresperiode zu erbringenden Leistungen im Voraus bestimmbar sind. Die Kantone sind jedoch nicht in allen Fällen die tatsächlichen Leistungserbringer. Oft sind es Dritte; Eigentümer, die zumindest teilweise selbst über Art und Zeitpunkt der vor- zunehmenden Arbeiten entscheiden (Beispiele liefern etwa die Förderung gemäss Waldge- setz oder die Denkmalpflege). Da in solchen Fällen die konkreten Projekte zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen zwischen Bund und Kantonen oft noch nicht bekannt sind, ist eine Festlegung der Indikatoren schwierig. In diesem Fall können Zielgrössen nur sehr allgemein formuliert werden.
– Der Grad des Erreichens eines Leistungsziels ist umso besser messbar, je präziser dieses
festgelegt wird. Je präziser jedoch die zu erfüllenden Leistungen (im Voraus) festgelegt werden, desto geringer wird der Handlungsspielraum der Kantone. Ein grösserer Hand- lungsspielraum bezüglich der zu erbringenden Leistungen könnte von Nutzen sein, wenn es gälte, insgesamt die grösste Wirkung zu erzielen. Diese Feststellung untermauert, dass die Festlegung von Wirkungszielen einer Festlegung von Leistungszielen theoretisch vorzuziehen wäre.
Zu optimieren sind die Leistungsziele namentlich noch bei den Schutzbauten gegen Hoch- wasser, der Förderung gemäss Waldgesetz, beim Natur- und Landschaftsschutz, beim Lärmschutz, bei den Entwicklungsprogrammen für Berggebiete und bei der Denkmalpflege. Die Suche nach geeigneten und messbaren Zielen (eventuell Wirkungsziele) und Indikatoren muss jedoch in allen Aufgabengebieten einen dauernden kreativen Prozess darstellen. Dabei soll einerseits die operative Flexibilität nicht durch zu enge Leistungsziele eingeschränkt werden. Andererseits ist zu vermeiden, dass sich wegen zu weit gefasster Ziele eine saubere Messung der Zielerreichung als praktisch unmöglich erweist.
Die von der Eidg. Finanzverwaltung organisierten Seminare zum Erfahrungsaustausch
zwischen den involvierten Fachstellen des Bundes und der Kantone sind ein geeignetes Gefäss zur vertieften, aufgabenübergreifenden Auseinandersetzung mit der Thematik
der Festsetzung und Messung von Wirkungs- und Leistungszielen. Dabei ist auch auf
verwaltungsexternes Expertenknowhow zurückzugreifen.