Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 52 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
GDK begrüsst den Beitragssatz von höchstens 50%, beantragt aber, für vorbereitende Kurse, welche auf Prüfungen von versorgungsnotwendigen Spezialisierungen im Gesundheitsbereich vorbereiten, einen Beitragssatz von höchstens 90% einzuführen.
Trägerschaften und interessierte Kreise
Die folgenden Organisationen unterstützen den anteilig bemessenen Zuschuss von maximal 50% an die anrechenbaren Kursgebühren vorbehaltlos: CP, EXPERTsuisse, FER, holzbau, pr suisse, SVEB, SVV.
Mit Einwänden oder Ergänzungen unterstützen CURAVIVA, H+, OdASanté, ODEC, R-Suisse, SAVOIRSOCIAL, SMGV, spitex und viscom grundsätzlich den Vorschlag. Die Trägerschaften R-Suisse, SMGV und viscom befürchten, dass die zwingende Obergrenze von 50% die Existenz spezialisierter und kostenintensiver Abschlüsse mit kleineren Teilnehmerzahlen gefährde. Sie beantragen deshalb, dass in belegten Ausnahmefällen auf Antrag der Prüfungsträgerschaft bis zu 80% der Kurskosten in Rechnung gestellt werden können. Weiter wünscht integrationhandicap, dass der Gesetzesartikel Möglichkeiten schaffen solle, Kosten aufgrund einer Behinderung, die nicht durch andere staatliche Stellen übernommen werden, im Rahmen der subjektorientierten Finanzierung zu begleichen.
Die Organisationen der Gesundheitsbranche CURAVIVA, H+, OdASanté, SAVOIRSOCIAL, spitex sowie SBLV und SWBV plädieren wie EDK dafür, Abschlüsse höher zu subventionieren, welche einem öffentlichen Interesse dienen und versorgungsnotwendig sind.
Ebenso verlangen die landwirtschaftlichen Organisationen AGORA, AgriAliForm, LBV, LOBAG, SBLV, SWBV und VTGL, in den Bereichen Gesundheit, Soziales sowie Land- und Waldwirtschaft die Beiträge auf maximal 90% zu erhöhen, wenn es sich um Abschlüsse mit einem gesetzlichen Versorgungsauftrag handelt.
Zudem folgen die landwirtschaftlichen Verbände (AGORA, AgriAliForm, LBV, LOBAG, OdAPferde, SBLV, SWBV und VTGL) der Forderung, dass der Maximalbeitrag 60% der anrechenbaren Kursgebühren ausmachen solle. Für eine Erhöhung des regulären Maximalbeitrages sprechen sich auch Roadranger, SSTH, VSNS und VSEI aus.
GastroSuisse, hotel&gastro, hotelleriesuisse, SSTH, vpod und VSNS wünschen, dass 50% nicht den Maximalbeitrag, sondern den Mindestbeitrag darstellen sollen. Sie halten fest, dass im aktuellen System die kantonalen Subventionen teilweise über der vorgesehenen 50%-Marke liegen und das neue Finanzierungssystem daher eine potentielle finanzielle Mehrbelastung für die Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse mit sich bringe. Sie fordern, dass die Kostendeckung von 50% der anrechenbaren Kursgebühren gewährleistet bleiben müsse, da diese die Basis für den Nachwuchs an Fachkräften darstelle.
SBC, SFF und VSS äussern weitere Vorschläge. SBC fordert, den Beitragssatz auf mindestens 40% und ohne eine obere Grenze festzusetzen. Eine Begrenzung sei wegen Art. 59 Abs. 2 BBG auszuschliessen. VSS spricht sich generell gegen die Festlegung einer Obergrenze aus und plädiert eher für eine definierte Mindestgrenze. SFF wiederum erachtet eine festgesetzte Bandbreite von beispielsweise 30% bis 50% als angemessen.
Eine Verankerung eines bestimmten Prozentsatzes im Gesetz lehnen die Trägerschaften SMU und SPV Platten ab. Sie argumentieren, eine entsprechende Präzisierung könne in der Verordnung erfolgen.
SMV hält allgemein fest, dass für die Festlegung der Beiträge unbedingt die betroffenen Prüfungsträgerschaften einzubeziehen seien.
SVV, Swissmem und VBSS bevorzugen die Einführung einer Pauschale. Dabei argumentieren SVV und VBSS, dass dadurch die Administration stark vereinfacht werden könne. Swissmem hält einen Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand von 50% der Kursgebühren für die oberste Grenze. Eine grundsätzlich prozentuale Festlegung des Beitrages ist nicht gewünscht, da unerwünschte Effekte auftreten könnten (Erhöhung von Kurspreisen und Lektionenumfang). Sie schlagen deshalb eine Subventionierung über einen Pauschalbeitrag für zu definierende Kategorien von vorbereitenden Kursen vor.
Gegen eine Pauschale spricht sich aufgrund der Heterogenität der Kursdauer und Kostenstrukturen von Angeboten die SKO aus. Ebenfalls begrüsst uspi suisse, dass die Idee einer Pauschale vom SBFI nicht weiter verfolgt wurde.
316/2013/01832 \ COO.2101.108.4.238814 18/52