Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 17 Seiten
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4.2. Allgemeine Hilfsdienste (Art. 20) und spezialisierte Hilfsdienste (Art. 22)
Bezüglich der Allgemeinen Hilfsdienste (Art. 20) werden, allerdings nur von wenigen, Lücken geortet. Beispielsweise wird von mws, icj, JuCH bemängelt, dass das OHG bei Ausbildung, Schulung und Arbeitssuche die Opfer nicht unterstützen könne. TDF hält fest, dass der Zugang für Frauen, denen Gewalt im Ausland widerfahren ist, sowie für diejenigen, die sich in einem Asylverfahren befinden, nicht gesichert sei.
Zu den spezialisierten Hilfsdiensten (Art. 22) weisen NGQNG und TDF darauf hin, dass Opfer weiblicher Genitalverstümmelung kompetente Anlaufstellen brauchen, die Schutz und Unterstützung anbieten; diese seien in bestehende Strukturen zu integrieren. Auch im Asylbereich fehle es an geschlechtersensiblen Angeboten, die von vorhandenen Anlaufstellen nicht abgedeckt werden können. Die Grünen orten allgemein in der Praxis zusätzlichen Handlungsbedarf, während mws einen Ausbau der spezialisierten Hilfsdienste für angebracht hält.
4.3. Schutzunterkünfte (Art. 23)
Das Thema Schutzunterkünfte wird von vielen Vernehmlassern thematisiert. Die KKJPD,
welche ihre Stellungnahme mit der SODK, EDK und KOKES koordiniert hat, ist deutlich der Meinung, dass genügend Schutzunterkünfte vorhanden seien. Sie führt aus, dass der im Auftrag der SODK und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann erstellte Bericht „Ist- und "Bedarfsanalyse Frauenhäuser Schweiz“ vom 19. November 2014 aufzeige, dass gewisse regional unterschiedliche Kapazitätsengpässe bei Frauenhäusern bestünden, im Einzelfall aber immer eine Lösung gefunden werde (z.B. in einem anderen Frauenhaus oder in anderen Formen von Schutzunterkünften). Die SODK habe anschliessend bei den Kantonen selbst Abklärungen durchgeführt und folgende Rückmeldungen erhalten:
Verschiedene Kantone würden darauf hinweisen, dass sich der Bericht nur auf die Plätze
in sogenannten Frauenhäusern beschränke, dass aber das Angebot an Schutzplätzen in ihrer Region bzw. in ihrem Kanton darüber hinausgehe und somit deutlich mehr Schutzplätze zur Verfügung stünden als der Bericht ausweist.
Die Versorgungslage an Schutzunterkünften (Frauenhäuser und weitere Angebote) beur-
teilt die grosse Mehrheit der antwortenden Kantone als angemessen. Im Einzelfall werde immer eine Lösung gefunden und die Sicherheit der betroffenen Frauen und Kinder sei garantiert.
Nach Einschätzung der Mehrheit der antwortenden Kantone besteht kein Bedarf an zu-
sätzlichen Plätzen. Für Belastungsspitzen werde meist auf ausserkantonale Angebote zurückgegriffen. Verschiedene Kantone weisen darauf hin, dass sich der Bedarf an Schutzplätzen mit der Einführung des Wegweisungsgesetzes verringert habe.
Aus Sicht der SODK genügt daher das bestehende kantonale Angebot an Schutzunterkünften (Frauenhäuser und weitere Angebote) den Anforderungen von Artikel 23 der Konvention. Allfällige bestehende Kapazitätsengpässe bei Schutzunterkünften sollten prioritär mit Massnahmen im vor- und nachgelagerten System (Prävention und polizeiliche Massnahmen sowie Wohnungsanschlusslösungen) angegangen werden.
Diese Einschätzung deckt sich im Ergebnis mit den im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen. ZH beispielsweise stellt fest, dass im Kanton Zürich genügend Schutzunterkünfte im Sinne der Konvention vorhanden seien, die Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen gut funktioniere und die Finanzierung gesichert sei. Ähnlich äussert sich BE. Auch in NW ist der Bedarf, dank einer Zusammenarbeit mit LU, bereits heute abgedeckt. Ebenso meldet ZG keinen zusätzlichen Bedarf, weist aber darauf hin, dass bei der Beurteilung nicht einzig auf den Begriff "Frauenhaus" abzustellen sei. SO weist darauf hin, dass das nachgelagerte Hilfssystem und die Anschlusslösungen für gewaltbetroffene Frauen zurzeit verbessert werden. Der Bedarf in JU wird durch vorhandene Notplätze und die Strukturen in