Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 17 Seiten
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I. Einleitung
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Es ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen umfassend vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt. Verfolgt wird das Ziel, jegliche Form von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Die Konvention will zudem einen Beitrag zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau leisten und die Gleichstellung von Frau und Mann fördern. Im Zentrum stehen dabei die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer.
Die Schweiz hat die Istanbul-Konvention am 11. September 2013 unterzeichnet.
Am 7. Oktober 2015 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung dauerte bis am 29. Januar 2016.
Es sind insgesamt 84 Stellungnahmen eingegangen. Diese sind im Original auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz öffentlich zugänglich1. Sie teilen sich wie folgt auf:
Kantone: 26;
Politische Parteien: 6;
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Wirtschaft: 6;
Übrige Organisationen und Institutionen sowie eine Einzelperson: 46.
Vereinzelt wurde ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet2.
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Berücksichtigt sind insbesondere die Stellungnahmen zu den meisterwähnten Themen. Zu den detaillierten Begründungen und zu verschiedenen Einzelmeinungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
II. Allgemeine Würdigung der Vorlage
Die Vernehmlassungsteilnehmer befürworten den Beitritt der Schweiz zur Istanbul-Konvention sowie deren Umsetzung in ihrer grossen Mehrheit klar. Die meisten befürworten den Beitritt ausdrücklich3, einige nur implizit, indem sie zu materiellen Einzelfragen der Vorlage Stellung nehmen4 oder keine Bemerkungen anzubringen haben5. Abgelehnt wird der Beitritt lediglich von neun Teilnehmern, darunter drei Kantone und eine Partei6.
Die Befürworter stellen sich auf den Standpunkt, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sowohl im In- wie auch im Ausland ein aktuelles und wichtiges Thema sei. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention werde ein Zeichen gesetzt, dass diese Art von Kriminalität nicht toleriert werde. Die Schweiz setze damit ihre lange humanitäre Tradition fort. Die europaweite Vereinheitlichung der nationalen Rechtsordnungen, die Vereinfachung und Intensivierung der interstaatlichen Zusammenarbeit und damit eine wirksamere Bekämpfung
1 www.bj.admin.ch > Häusliche Gewalt.
2 KKPKS, Öffentliches Personal Schweiz, SPI, VKS.
3 ZH, BE, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, BDP, CVP, FDP, Grüne, SP, SSV, Lausanne, SGB, TravailSuisse, Amnesty, IAW, mws, avenirsocial, DAO, Demetra, DJS, EKF, FH/GR, Frauenzentrale ZH, EFS, FVGS, GT, humanrights, IKAGO, JuCH, icj, KS, NGQNG, PF, SVBB, SBK, SF, SKHG, skg, SKG, SVAMV, SVR, SWK, TDF, UNIL, zwangsheirat.
4 Z.B. Cesalli, LCH, FSP, Tel.143, SGFP, SSK, SGS, UNIBE.
5 Z.B. UNIGE.
6 LU, SZ, TG, CP, CROP, donna, sgv, SVP, Zukunft.