Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/132: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) · 17 Seiten

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Biel und La Chaux-de-Fonds abgedeckt.

Zwei Parteien und einige interessierte Organisationen finden, es fehle in einigen Regionen namentlich an fachspezifischen Anlaufstellen, genügend finanziell gesicherten Plätzen in Frauenhäusern und spezifizierten Unterkünften sowie Anschlusslösungen nach einer Unterbringung im Frauenhaus (in unterschiedlicher Nennung); dass damit schlussendlich der Wohnort darüber entscheide, ob rechtzeitig Schutz gewährt werden könne, sei nicht sachgerecht.27 Die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung des Bundes zu prüfen, wird namentlich von GL, den Grünen, Amnesty, svamv, SSV, SGV, ausdrücklich begrüsst. Eine umfassende Abklärung des Angebots unterstützt humanrights; LU will den zu erwartenden Mehraufwand nicht übernehmen.

Zusammenfassend wird das Angebot an Schutzunterkünften überwiegend als genügend erachtet. Es wird von keiner Seite geltend gemacht, dass die Umsetzung der Konvention diesbezüglich in Frage gestellt sei.

4.4. Telefonberatung (Art. 24)

Auch zum Thema Telefonberatung äussern sich viele Vernehmlasser. Einige Kantone verfügen bereits über Telefonberatungen für von Gewalt betroffene Personen, wobei diese allerdings unterschiedlich ausgestaltet sind. In ZH beispielsweise gehört es zu den Aufgaben des Dienstes Gewaltschutz bzw. der Fachstelle Häusliche Gewalt von Gewalt bedrohte oder gefährdete Personen telefonisch zu beraten. Das Beratungsangebot steht an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (mittels 24-Stunden-Piketts) zur Verfügung und ist kostenlos. Die Beratungen durch geschulte Mitarbeitende sind vertraulich und können auch anonym erfolgen. Auch in BE ist eine telefonische Beratung rund um die Uhr sichergestellt. ZG verfügt über ein differenziertes System der Telefonberatung (spezialisierte Opferberatungsstellen, Notfallnummer der Polizei (117), spezialisierte Fachstelle «Häusliche Gewalt», Vereinbarung mit der Dargebotenen Hand betreffend Pikettdienst und Erstberatung, Unterstützung der 24- Stunden Beratungshotline für gewaltbetroffene Frauen des Frauenhauses Luzern). In GE gibt es seit einigen Jahren eine zentralisierte Telefonberatung für häusliche Gewalt. JU verfügt über ein breites Angebot von Dienstleistungen (Opferberatungsstelle, Gleichstellungsbüro, Dargebotene Hand, Polizei, Internet-www.violencequefaire.ch). Tel. 143 führt im Detail aus, weshalb ihr Angebot in der Schweiz den Anforderungen der Konvention bereits genüge.

Eine beachtliche Anzahl von Teilnehmenden am Vernehmlassungsverfahren ist der Auffassung, dass die Neuorganisation der Telefonberatung für von Gewalt betroffenen Personen bzw. ein Ausbau des Angebots unter Berücksichtigung der bestehenden kantonalen Strukturen zu prüfen sei28. Eine pragmatische Vorgehensweise wird von UR und GL unterstützt. Allgemein für eine Schliessung bestehender Lücken sprechen sich Grüne, SP, SGB, avenirsocial, mws, icj, JuCH, SWK, SSV, UNIL aus. Die KKJPD verschliesst sich einer erneuten Prüfung nicht, dagegen ist hingegen SG.

Teilweise wird eine finanzielle Beteiligung des Bundes gefordert, nämlich von UR, GL, SSV, svamv, bzw. wird im Falle von Mehrkosten eine Prüfung einer solchen Beteiligung angeregt, so von ZG, SO, GE. Allgemein eine gesicherte Finanzierung fordern EKF, SBK, EFS, SWK, während für NW eine allfällige finanzielle Mehrbelastung im Auge zu behalten ist. Für AG, NE und JU ist es wichtig, dass für die Kantone keine (übermässigen) Mehrkosten entstehen.

27 Grüne, SP, Amnesty, DAO, FH/GR, EKF, SBK, EFS, icj, JuCH, Frauenzentrale ZH, SWK, SVAMV, TDF, KS, SGB, avenirsocial, SSV, SGV, UNIL. GL findet, der Bund solle pragmatisch, unter Berücksichtigung der kantonalen Strukturen, vorgehen.

28 So namentlich UR, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, AG, NE, JU, JuCH, SBK, avenirsocial, SGS.