Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/146: Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) · 40 Seiten

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Absatz 5 (neu)

OMCT beantragt, einen zusätzlichen Absatz 5 anzufügen, wonach die Daten der Rückstellungen für jeden einzelnen Kanton veröffentlicht werden sollen. Die Daten sollen je Kopf und mit Angabe der Entwicklung in den vergangenen Jahren veröffentlicht werden.

Artikel 16 Sollbetrag

Absatz 2

SBV, Santésuisse, RVK Rück, GM, SAV beantragen, diesen Absatz neu zu formulieren: «Die Aufsichtsbehörde berücksichtigt dabei auch die Forderungen aus Rückversicherungsverträgen.» Zur Begründung führen sie an, private Rückversicherer seien auch abgesichert (FINMA), wenn auch nicht über gebundenes Vermögen.

Die Bedingung «Voraussetzung ist, dass der Rückversicherer diese Forderungen mit seinem gebundenen Vermögen sicherstellt.» sei nicht sinnvoll. Private Rückversicherer müssen weder nach VAG noch nach KVAG ein gebundenes Vermögen haben. Somit wären nur Forderungen gegenüber einem als Rückversicherer agierenden Krankenversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens zugelassen. Eine ähnliche Formulierung wie im Artikel 68 Absatz 2 AVO (mit detaillierter Regelung in der FINMA-Mitteilung 32 (2011)) wäre sinnvoller.

Artikel 17 Zeitpunkt der Ermittlung des Sollbetrages

Absatz 3

SBV, Santésuisse, SVV beantragen, Absatz 3 zu ändern: «Sie kann in begründeten Fällen eine (…) verlangen.» Eine Neuberechnung oder Schätzung des Sollbetrages soll nicht jederzeit verlangt werden können.

Artikel 18 Bericht

Zwei Versicherer und SVV beantragen, den Termin auf den 30. April zu verschieben. Dies in Übereinstimmung mit dem KVAG (Art. 24 Abs. 2).

Artikel 19 Deckung und Art. 20 Bestellung

Turbenthal beantragt, diese Artikel – wie fast die ganze KVAV – zu streichen.

Artikel 21 Geeignete Anlagen

Curafutura, SVV beantragen, die Artikel 21-22 und 52-57 mit den Anlagefachpersonen der Versicherer zu besprechen.

SBV, Santésuisse halten fest, dass bei Kapitalanlagen zwingend Wertschwankungsrückstellungen zuzulassen sind.

Comparis, BFG, Turbenthal beantragen, diesen Artikel zu streichen. Comparis geht davon aus, dass für diese Einschränkung keine gesetzliche Grundlage besteht.

Absatz 1

Groupe Mutuel beantragt, diesen Absatz zu streichen.

SGV, Curafutura und zwei ihrer Mitglieder beantragen den Versicherern breit diversifizierte Anlagen zu ermöglichen. Sie schlagen vor, Absatz 1 wie folgt zu formulieren: „Als geeignete Anlagen gelten insbesondere:

a bis e: unverändert…

f. Rohstoffe und Edelmetalle;