Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/146: Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) · 40 Seiten

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Auf jeden Fall lehnt er die diesbezügliche Frist von 30 Tagen ab, die in der Praxis nicht eingehalten werden kann. Der RVK lehnt die in diesem Absatz vorgesehene präventive Kontrolle ebenfalls ab.

Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband, die Versicherer CSS und Helsana beantragen, Artikel 41 Absatz 3 E-KVAV an Artikel 12 Absatz 3 AVO anzupassen. (Für jedes neue Mitglied ist der Aufsichtsbehörde innert 14 Tagen nach seiner Ernennung das Curriculum Vitae zuzustellen).

Die Groupe Mutuel beantragt, Absatz 3 zu streichen oder wie folgt zu formulieren: «Der Versicherer stellt der Aufsichtsbehörde für jedes neue Mitglied des Verwaltungsorgans innert 14 Tagen nach seiner Ernennung das Curriculum Vitae zu.»

Artikel 42 Zusammensetzung des Leitungsorgans

Der Versicherer Turbenthal beantragt, diese Bestimmung zu streichen.

Absatz 3

Der SGV beantragt, diesen Absatz zu streichen.

Santésuisse beantragt, diesen Absatz zu streichen oder durch folgende Formulierung zu ersetzen: «Der Versicherer stellt der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor der nach Ernennung eines Mitglieds des Leitungsorgans einen aktuellen beglaubigten Straf- und Betreibungsregisterauszug zu zur Verfügung. [...]». Auch der Versicherer Assura bemängelt die Verpflichtung zur Zustellung der Unterlagen an die Aufsichtsbehörde vor der Ernennung. Auf jeden Fall lehnt er die diesbezügliche Frist von 30 Tagen ab, die in der Praxis nicht eingehalten werden kann. Der RVK lehnt die in diesem Absatz vorgesehene präventive Kontrolle ebenfalls ab.

Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband, die Versicherer CSS und Helsana beantragen, Artikel 42 Absatz 3 E-KVAV an Artikel 14 Absatz 2 AVO anzupassen. (Für jedes neue Mitglied ist der Aufsichtsbehörde innert 14 Tagen nach seiner Ernennung das Curriculum Vitae zuzustellen).

Die Groupe Mutuel beantragt, Absatz 3 zu streichen oder wie folgt zu formulieren: «Der Versicherer stellt der Aufsichtsbehörde für jedes neue Mitglied des Leitungsorgans innert 14 Tagen nach seiner Ernennung das Curriculum Vitae zu.»

Artikel 43 Doppelfunktionen

Nach Ansicht der FMH sollte präzisiert werden, dass das Verbot der Doppelfunktion auch innerhalb einer Versicherungsgruppe gilt.

Santésuisse beantragt folgende Formulierung: «Die vorsitzende Person des Verwaltungsorgans darf nicht zugleich dem Leitungsorgan vorsitzen.»

Curafutura, der RVK, der Schweizerische Versicherungsverband, die Groupe Mutuel, CSS und Turbenthal beantragen, diese Bestimmung zu streichen.

Absatz 2

Nach Ansicht des Ordine dei medici del cantone Ticino ist beim Doppelfunktionsverbot keine Ausnahme zu dulden. Er beantragt, Absatz 2 zu streichen.

Artikel 44 Nachweis des guten Rufs

Der SGV, der Schweizerische Versicherungsverband und der Versicherer Turbenthal beantragen, diese Bestimmung zu streichen. Nach Ansicht der Santésuisse stellt Artikel 44 Buchstabe c eine Überregulierung dar und ist zu streichen. Curafutura, die Versicherer Groupe