Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/146: Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV) · 40 Seiten
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Mutuel und CSS wollen die Buchstaben b-d streichen. Der RVK lehnt die in dieser Bestimmung vorgesehene präventive Kontrolle ab.
Artikel 45 Veröffentlichung der Interessenbindungen
Die Groupe Mutuel will diese Bestimmung streichen.
Absatz 1
Der SGV, Curafutura, der RVK, der Schweizerische Versicherungsverband und der Versicherer CSS lehnen die vorgängige Information der Aufsichtsbehörde über die Interessenbindungen ab. Es sei Sache des Verwaltungsorgans, und nicht der Aufsichtsbehörde, zu kontrollieren, ob die Interessenbindungen eines Bewerbers problematisch sein können. Santésuisse beantragt, diesen Absatz dahingehend umzuformulieren, dass einzig Interessenbindungen relevant sind, die zu konkreten Konflikten führen könnten. Die private Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Kreisen sei in diesem Zusammenhang irrelevant und nicht Sache der Aufsichtsbehörde.
Absatz 2
Santésuisse, Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband und der Versicherer CSS fordern die Streichung dieses Absatzes.
Artikel 46 Verhinderung von Interessenkonflikten
Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband, die Versicherer Groupe Mutuel und CSS beantragen die Änderung des Titels in «Vermeidung» statt «Verhinderung» von Interessenkonflikten (betrifft nur die deutsche Fassung).
Der Versicherer Turbenthal beantragt, die ganze Bestimmung zu streichen.
Absatz 1
Santésuisse, Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband, die Versicherer Groupe Mutuel und CSS fordern die Streichung dieses Absatzes.
Absatz 2
Santésuisse, der Schweizerische Versicherungsverband und der Versicherer CSS fordern die Streichung des zweiten Satzes.
Artikel 47 Entschädigungssystem
Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband, die Groupe Mutuel, die Versicherer CSS und Turbenthal beantragen, diese Bestimmung zu streichen.
Artikel 48 Ziel und Inhalt des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems
Der Schweizer Bauernverband, Santésuisse und der RVK bemängeln, dass die Bestimmung die Versicherer nicht nach dem Personalbestand, dem Versichertenbestand oder dem Prämienvolumen unterscheide. Sie sollte Erleichterungen für kleine und mittlere Versicherer (bis 100 000 Versicherte) vorsehen und entsprechend umformuliert werden.
Curafutura beantragt, diese Bestimmung an die AVO anzupassen.
Absatz 2
Curafutura, der Schweizerische Versicherungsverband, die Versicherer CSS und Helsana wollen Buchstabe c an die AVO anpassen und Buchstabe e streichen. Santésuisse und der Schweizerische Versicherungsverband beantragen, Buchstabe e und den zweiten Teil von Buchstabe f zu streichen. Die Groupe Mutuel will Buchstabe e streichen.