Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/152: Verordnung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Verordnung, NagV) · 18 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: O503-3067

Der Kanton ZH und die zehn Organisationen Agroscope, ASR, EvB, GFBV, Pro Natura, SAVE, Interpharma, SKW, Scienceindustries, Suisseporcs und die Firma Suisag haben sich im Rahmen der Anhörung zu diesem Artikel geäussert.

Die Industrieverbände schlagen vor, Diagnostika in der Tabelle aufzunehmen. Die Organisationen und teilnehmenden Unternehmen aus dem Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung beantragen die Aufnahme der Nutztiere. Der Kanton ZH regt an, das Bewilligungsverfahren des BLW für neues Saatgut so zu ergänzen, dass sämtliche von der NagV verlangten Informationen erfasst und dann intern ans BAFU weitergeleitet würden. Es sei nicht angemessen, bei der Zulassung eines neuen Saatguts zwei unabhängige Meldungen zu verlangen.

Art. 12 Änderung anderer Erlasse

Zum Anhang der Verordnung haben der Kanton BL, der Bauernverband und die elf Organisationen Swiss Beef, Akademien der Wissenschaften, Eco Swiss, FER, HBH, Interpharma, Swiss-Seed, FSPC, SKW, Scienceindustries und Grün Stadt Zürich Anträge und Bemerkungen eingereicht.

Eine Mehrheit lehnt die Einführung neuer Gebühren ab. Die Industrieverbände beantragen eine Streichung der Meldegebühr oder eine Reduktion auf 1/10 des vorgeschlagenen Betrages. Die Organisationen und teilnehmenden Unternehmen aus dem Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung sind der Meinung, dass den Züchtungsfirmen weder zusätzlicher administrativer Aufwand noch Kosten auferlegt werden dürften, da sie sonst nicht mehr konkurrenzfähig seien.

Auch von Seiten der Wissenschaftsorganisationen wird bemerkt, dass sich bei freiwilligen Meldungen die Frage stelle, ob die dafür vorgesehene Gebühr zielführend und verhältnismässig sei. Auch Grün Stadt Zürich bezeichnet die Gebühr von 300 CHF pro Meldung für eine botanische Sammlung mit potentiell mehreren Tausend oder Zehntausend Akzessionen als unüberwindliches Hindernis.

5 Stellungnahmen zu den Erläuterungen

Die Erläuterungen wurden grösstenteils unkommentiert zur Kenntnis genommen. Der Kanton TI, die Akademien der Wissenschaften, HBH, Interpharma, Sukkultentensammlung und Grün Stadt Zürich und die UniNE sahen in gewissen Punkten einen Klärungsbedarf. Ihre Kommentare und Fragen betrafen vor allem das Kapitel zu den „Anforderungen an die Nutzung genetischer Ressourcen und des sich darauf beziehenden traditionellen Wissens aus anderen Vertragsparteien des Nagoya-Protokolls“. Insbesondere wurde gewünscht, dass der zeitliche Geltungsbereich der NagV genauer erläutert werde. Kritisch kommentiert wurde von CP und FER, dass der Gewinn an Rechtssicherheit als zu starkes Argument verwendet werde, obwohl in der Praxis noch nicht viele Länder die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls umgesetzt hätten..

10/18 412.2/2013-64735/14/01/O503-3067