Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/152: Verordnung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Verordnung, NagV) · 18 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: O503-3067
ProSpecieRara, Sanu Futur Learning AG (Sanu), Stiftung zur Sicherung der landwirtschaftlichen Artenvielfalt in Europa (SAVE)
Weitere Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen: Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR), Centre Patronal (CP), Eco Swiss, Fédération des Entreprises Romandes (FER), Interpharma, Schweizerische Vereinigung für Samenhandel und Sortenschutz (Swiss-Seed), Schweizerischer Drogistenverband (SDV), Schweizerischer Fachverband für Selbstmedikation (ASSGP), Schweizerischer Forstverein (SFV), Schweizerischer Getreideproduzentenverband (FSPC), Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband (SKW), Scienceindustries
Wissenschafts- und Forschungsorganisationen: Agroscope, Akademien der Wissenschaften, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), Hortus Botanicus Helveticus (HBH), Schweizerischer Nationalfonds (SNF); Swissuniversities;
Unternehmen: Delley Seeds and Plants AG (DSP)
3.3 Stellungnahmen von nicht angeschriebenen Organisationen
Weitere 10 nicht angeschriebene Stellen äusserten sich zur Vorlage. Sie wurden den oben stehenden thematischen Gruppen wie folgt zugeteilt und in den nachfolgenden Auswertungen entsprechend berücksichtigt:
Weitere Wirtschaftsverbände und Fachorganisationen: Suisseporcs, Swiss Beef
Wissenschafts- und Forschungsorganisationen: Sukkulentensammlung und Grün Stadt Zürich (Grün Stadt Zürich), Universität Genf (UniGE), Universität Neuchâtel (UniNE)
Unternehmen: Suisag, Swissgenetics
Kommissionen: Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), Eidgenössiche Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH)
eine politische Partei: Grünliberale Partei Schweiz (GLP)
4 Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf
4.1 Einleitung
Die NagV stösst bei 42 der 54 Stellungnehmenden auf Zustimmung oder eher auf Zustimmung. 13 Teilnehmende stimmen ohne Anträge zu, 29 stimmen dem Verordnungsentwurf eher zu, bringen aber Anträge, Ergänzungen oder Bemerkungen ein. Bei 11 Teilnehmenden stösst der vorgelegte Entwurf eher auf Ablehnung. Sie bringen jedoch Anträge oder Verbesserungsvorschläge an. Ein Teilnehmender ist gegen den Verordnungsentwurf. Weitere 9 Adressaten antworteten, dass sie aus Kapazitätsgründen, oder weil sie nicht betroffen sind, auf eine Stellungnahme verzichten. Der Verordnungsentwurf findet vor allem bei den Kantonen, den Schutzorganisationen, den Industrieverbänden und in der Forschung Zustimmung, während insbesondere Unternehmen und Organisationen im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht Bedenken äusserten.
4.2 Allgemeine Stellungnahmen
Die Kantone äusserten sich positiv oder neutral zur Verordnung. Die 11 Kantone LU, SZ, OW, NW, FR, AR, SG, AG, TG, GE und JU stimmen der Verordnung vorbehaltlos zu. Von ZH und NE begrüssen die Verordnung besonders, weil sie für die Nutzenden zusätzliche Rechtssicherheit schaffen und das Vertrauen der Geberländer stärken werde. VD und VS sind der Meinung, dass die einheimische landwirtschaftliche Produktion nicht durch zusätzliche administrative Pflichten verteuert werden solle.
Economiesuisse steht dem Verordnungsentwurf positiv gegenüber, betont jedoch, dass durch die vorgesehene Meldepflicht keine Verzögerungen bei Zulassungsverfahren oder bei der Markteinführung von Produkten entstehen dürfen und dass der Schutz von vertraulicher Information ausreichend gewährleistet werden müsse. Der SBV unterstützt zwar die Ziele des Nagoya-Protokolls, äussert sich jedoch kritisch zum Verordnungsentwurf. Einerseits befürchtet er durch die Meldepflicht einen deutlichen administrativen Mehraufwand bei den Züchtungsfirmen und schlägt vor, stattdessen bestehende Dokumentationsysteme der Branche zu berücksichtigen. Andererseits ist er der Meinung, dass der Verordnungsentwurf für die Rechtsbetroffenen zu wenig verständlich sei. Er beantragt, dass
4/18 412.2/2013-64735/14/01/O503-3067