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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 482 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 329Fedlex · Vorlage
3Bei einer Überschreitung des Dosisrichtwertes muss die Arbeitspraxis überprüft und der Strahlenschutz verbessert werden.
3. Abschnitt: Ermittlung der Strahlendosis (Dosimetrie)
Art. 73 Dosimetrie bei beruflich strahlenexponierten Personen der Katego-
rie A
1Bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A ist die Strahlenexposition individuell und nach Anhang 4 zu ermitteln (Personendosimetrie).
2Die externe Strahlenexposition ist monatlich zu ermitteln.
3Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 erlauben, wenn ein zusätzliches oder ein anderes geeignetes System zur Dosisüberwachung zur Verfügung steht.
4Das EDI legt im Einvernehmen mit dem ENSI fest, wie und in welchen Zeitabschnitten die interne Strahlenexposition zu ermitteln ist. Es berücksichtigt dabei die Arbeitsbedingungen und die Art der verwendeten Radionuklide.
5Es regelt im Einvernehmen mit dem ENSI, wann ein zweites, unabhängiges Dosimetriesystem, das eine zusätzliche Funktion erfüllt, eingesetzt werden muss.
Art. 74 Dosimetrie bei beruflich strahlenexponierten Personen der Katego-
rie B
1Bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie B ist die Strahlenexposition individuell und nach Anhang 4 zu ermitteln (Personendosimetrie).
2Die externe Strahlenexposition ist mindestens quartalsweise zu ermitteln. Vorbehalten bleibt Artikel 65 Absatz 3.
3Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 erlauben, wenn:
a. ein anderes geeignetes System zur Dosisüberwachung zur Verfügung steht;
b. kein geeignetes System zur Dosisüberwachung zur Verfügung steht, dafür jedoch erhöhte Strahlenschutzmassnahmen getroffen werden.
Art. 75 Rechnerische Ermittlung der Strahlendosis
1Beim Flugpersonal kann eine rechnerische Ermittlung der Strahlendosis durch die Luftfahrzeugbetreiber selbst erfolgen.
2In weiteren Fällen, in denen sich eine individuelle Dosismessung nicht eignet, ist für eine rechnerische Ermittlung der Strahlendosis durch die Bewilligungsinhaberin oder den Bewilligungsinhaber die Zustimmung der Aufsichtsbehörde erforderlich.
3Das EDI erlässt im Einvernehmen mit dem ENSI Bestimmungen zur Berechnung der Strahlendosen.