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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten
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Art. 147 Referenzwerte für verpflichtete Personen
Analog dem Referenzwert für die Bevölkerung legt die E-StSV die Referenzwerte für verpflichtete Personen fest.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass verpflichtete Personen auch gleichzeitig zur Bevölkerung des betroffenen Gebietes gehören und deshalb zusätzlich dem Referenzwert von 100 mSv unterstehen. Deshalb wird der Referenzwert für die einsatzbedingte Dosis auf 50 mSv festgelegt, wie dies auch in den Euratom BSS vorgeschlagen wird. Für ausserordentliche Tätigkeiten, wie zur Rettung von Leben, zur Vermeidung schwerer strahlungsbedingter Gesundheitsschäden oder zur Vermeidung einer Katastrophe, kann die einsatzbedingte Dosis auf 250 mSv erhöht werden. Gemäss Euratom BSS ist dafür ein Referenzwert über 100 mSv vorzusehen. Verpflichtete Personen im betroffenen Gebiet könnten damit bis 150 mSv resp. 350 mSv im ersten Jahr akkumulieren.
Der Bundesstab ABCN kann in der Notfall-Expositionssituation gestützt auf Artikel 20 StSG Personen zu Tätigkeiten im betroffenen Gebiet verpflichten. Es können zwar jegliche Personen verpflichtet werden, allerdings nur zu Tätigkeiten, die sie auch sonst in ihrer Funktion tätigen. Die Artikel zu Personenkategorien, Ausrüstung, Instruktion und Entschädigung werden in Kapitel 4 geregelt.
2. Kapitel: Vorbereitende Massnahmen
Art. 148 Notfallvorsorge
Um Klarheit bei den Verantwortlichkeiten zu schaffen, wird neu das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) in der StSV als verantwortliche Stelle für die vorbereitenden Massnahmen in der Notfall-Expositionssituation genannt. D.h. das BABS koordiniert die Vorbereitungen hinsichtlich Strategien, Konzepten und Einsatzorganisationen. Gemäss ABCN-Einsatzverordnung ist das BABS bereits für die Vorbereitungen des Bundesstab ABCN zuständig, mit der Erweiterung auf die Notfall-Expositionssituation sollen die Vorbereitungen aus einem Amt kommen.
In der Notfallvorsorge erarbeitet das BABS zusammen mit den betroffenen Stellen des Bundes und den Kantonen Strategien für die Bewältigung einer Notfall-Expositionssituation. Diese Strategien basieren auf dem Referenzwert, weiteren Dokumenten und Konzepten der Eidg. Kommission für ABC-Schutz (KomABC), Einsatzunterlagen des Bundesstab ABCN und weiteren internationalen Konzepten und Grundlagen.
Diese Interventionsstrategie beinhaltet mindestens die folgenden Elemente:
Definition der Referenzszenarien
Referenzwerte
Vorgesehene Interventionsmassnahmen
Interventionswerte (Emergency Action Levels (EAL) und Operational Intervention Levels (OIL)) Operationelle, langfristige Eingreifwerte
Pflichtenhefte für die einzelnen Einsatzorganisationen
Gemäss der Verordnung über die Nationale Alarmzentrale (VNAZ)33 und der ABCN-Einsatzverordnung34 ist die NAZ zuständig für die Messorganisation bei erhöhter Radioaktivität. Das BAG unterstützt die Vorbereitungen der Probenahme und Messorganisation. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Messorganisation (AG MO) werden mit allen Partnern Konzepte und Einsatzgrundlagen für die Probenahme- und Messorgansiation erstellt. Der Bundesstab ABCN soll regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten und Vorbereitungen informiert werden.
Das BAG ist für die Vorbereitungen der Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zuständig..
Gemäss dem Auftrag des Bundesrates zum Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe IDA NO-MEX [14] sorgt das BAG für den Wissenserhalt in der Schweiz für die Behandlung von stark bestrahlten Personen. Als Collaboration Center der WHO nehmen das BAG und weitere Stellen in der Schweiz am sogenannten REMPAN Netzwerk (Radiation Emergency Medical Preparedness and Assistance Network) teil.
33 SR 520.18
34 SR 520.17