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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 120Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 174 Radonmessungen an radongefährdeten Arbeitsplätzen

Gemäss Euratom BSS sind auch die Arbeitsplätze mit hoher Radonbelastung zu identifizieren. Deshalb werden Betriebe mit radongefährdeten Arbeitsplätzen in der Schweiz neu einer Messpflicht unterstellt. Radongefährdete Arbeitsplätze sind insbesondere unterirdische Bauten und Bergwerke, Höhlen sowie Wasserversorgungsanlagen. Die Aufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, weitere Typen von Arbeitsplätzen als radongefährdet einzustufen, und stichprobenweise selber Messungen durchzuführen.

3. Abschnitt: Massnahmen zur Reduktion der Radonbelastung

Art. 175 Radonsanierung von Neubauten

Falls der Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 in Neubauten nicht eingehalten wird, ordnet die zuständige Behörde an, dass die Radonsanierung innerhalb eines Jahres durchgeführt wird. Diese Frist erlaubt es der Bauherrin oder dem Bauherrn seine Haftungsrechte nach Artikel 368 OR geltend zu machen und eine unentgeltliche Sanierung des Gebäudes zu verlangen. Ausserdem verjährt nach fünf Jahren vom Erwerb des Eigentums an gerechnet die Pflicht zur Gewährleistung für die Mängel eines Gebäudes (Art. 219 OR).

Art. 176 Radonsanierung von Wohn- und Aufenthaltsräumen in bestehenden Gebäuden

Gemäss Euratom BSS sind Wohn- und Aufenthaltsräume, bei denen eine Referenzwertüberschreitung festgestellt wurde, zu sanieren.

Falls der Radonreferenzwert von 300 Bq/m3 in einem bestehenden Gebäude überschritten ist, kommt aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips ein flexibles, abgestuftes Vorgehen zur Anwendung, welches die Dringlichkeit und die wirtschaftliche Tragbarkeit des Einzelfalls berücksichtigt:

 Aufgrund des Vorsorgeprinzips sind Schulen und Kindergärten innerhalb von drei Jahren zu sanieren.

 In der bisherigen StSV wurde für Wohn- und Aufenthaltsräume eine Sanierungsfrist von 20 Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung festgelegt. Im Hinblick auf das Verhältnismässigkeitsprinzip wird diese Frist in der E-StSV mit einer Sanierungspflicht innerhalb der nächsten Baubewilligung für Umbauarbeiten ersetzt. Zudem wird die Sanierungspflicht nicht mehr mit dem Radonrisiko in der Gemeinde verknüpft (siehe Aufhebung des Begriffes „Radongebiet“ in den Erläuterungen zu Artikel 172). Der Kanton hat weiterhin die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob eine dringliche Sanierung früher veranlasst werden muss. Falls eine Radonsanierung unverhältnismässig ist, kann hingegen der Kanton im Einzelfall Erleichterungen gewähren. Nach der bisherigen StSV musste der Vermieter innert drei Jahren die Sanierung vornehmen, wenn der Grenzwert überschritten wurde. Diese Regel wird nicht in die E-StSV übernommen, da die Sanierung von bestehenden Gebäuden dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit unterliegen soll. Der Mieter kann jedoch die ihm zustehenden Rechte gemäss Obligationenrecht geltend machen und beispielsweise verlangen, dass Mängel an der Mietsache behoben werden (Art. 259a OR).

Das BAG sammelt Informationen über durchgeführte Radonsanierungen um deren Erfolg und Effizienz zu untersuchen sowie um geeignete Sanierungsmethoden zu identifizieren. Es wird geschätzt, dass in der Schweiz ca. 50‘000 bis 100‘000 der bestehenden Wohngebäude eine Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m3 aufweisen. Davon wurden schon mehr als 15‘000 identifiziert. Eine fachgerechte Radonsanierung kostet in der Regel ca. 4‘000 bis 8‘000 CHF. Diese Kosten reduzieren sich beträchtlich, wenn die Radonsanierung mit anderen Umbauarbeiten an der Gebäudehülle kombiniert wird.

Art. 177 Massnahmen am Arbeitsplatz

Bei einer Überschreitung des Schwellenwerts am Arbeitsplatz (1000 Bq/m3) muss der Betrieb die über die monatliche Arbeitszeit integrierte Radongaskonzentration der Personen am Arbeitsplatz ermitteln. Sollte diese trotz organisatorische oder technische Massnahmen über 170 kBqh/m3 liegen, ist das Personal als beruflich strahlenexponiert zu betrachten. Damit wird der Bogen zu Artikel 63 Absatz 1 geschlagen.