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Vernehmlassung 2014/155: Revision im Bereich Strahlenschutz · 157 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 79Fedlex · Erläuternder Bericht

Optimierung müssen sowohl die individuellen Dosen einzelner Personen als auch die Anzahl der exponierten Personen und die Kollektivdosis berücksichtigt werden. Wichtig bei der Optimierung ist auch, potenzielle Expositionen mit zu berücksichtigen. Die Reduktion einer Exposition soll nicht dazu führen, dass dadurch die Wahrscheinlichkeit für eine wesentlich grössere Exposition, z.B. durch einen Unfall, erhöht wird.

Art. 5 Dosisgrenzwerte

Die Anwendung von Dosisgrenzwerten ist im Strahlenschutz äusserst wichtig. Dosisgrenzwerte müssen eingehalten werden, die Überschreitung eines Dosisgrenzwertes gilt als Störfall. Die konkreten Dosisgrenzwerte für Personen aus der Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen werden in den entsprechenden Kapiteln eingeführt.

Bei medizinischen Expositionen gelten keine Dosisgrenzwerte, da der individuelle Nutzen für die Patientin oder den Patienten dem Risiko der Strahlenbelastung gegenübergestellt wird.

Art. 6 Referenzwerte

In Notfall-Expositionen oder in bestehenden Expositionssituationen kann es sein, dass Dosisgrenzwerte überschritten werden oder das Durchsetzen der Dosisgrenzwerte unverhältnismässig oder sogar kontraproduktiv wäre. In solchen Situationen werden deshalb oberhalb der Dosisgrenzwerte Referenzwerte festgelegt. Expositionen oberhalb der Referenzwerte sind unangemessen und sollen verhindert werden. Dazu müssen geeignete Massnahmen ergriffen werden. Dies kann, im Fall einer Notfall-Expositionssituation, beispielsweise auch eine Evakuierung der Bevölkerung sein. Es sollen darum entsprechende Strategien erarbeitet und (Sofort)-Massnahmen geplant werden, wie die festgelegten Referenzwerte eingehalten werden können. Dabei sind auch ökonomische und psychologische Aspekte zu berücksichtigen. Unterhalb des Referenzwertes muss optimiert werden.

Ein typisches Beispiel ist die bestehende Exposition der Bevölkerung durch Radon. Bedingt durch die Geologie beträgt die Dosis durch Radonexposition in vielen Gebieten der Schweiz mehr als 1 mSv pro Jahr. Der Aufwand, um den Dosisgrenzwert einzuhalten, wäre unverhältnismässig gross. Deshalb wird ein Referenzwert eingeführt, welchen es einzuhalten gilt.

Die Referenzwerte für Notfallexpositionen sind in den Artikeln 146 und 147 zu finden. Referenzwerte für bestehende Expositionssituationen sind in Artikel 158, 164 definiert.

Art. 7 Dosisrichtwerte

Dosisrichtwerte sind prospektive quellenbezogene Beschränkungen der Dosis durch eine einzelne Strahlenquelle in geplanten Expositionssituationen. Das Festlegen von Dosisrichtwerten ist ein Instrument für die Optimierung und muss technische Entwicklungen berücksichtigen.

Am Arbeitsplatz soll der Dosisrichtwert dazu dienen festzulegen, mit wie viel Dosis bei einer bestimmten Tätigkeit zu rechnen ist. Die Dosisrichtwerte werden betriebsintern als Teil des Optimierungsprozesses festgelegt.

In der Medizin sind Dosisrichtwerte von besonderer Bedeutung, da hier keine Dosisgrenzwerte gelten. Dosisrichtwerte zur Begrenzung der Exposition von nicht-beruflich pflegenden Personen und Freiwilligen in der Forschung werden neu in der E-StSV festgelegt. Für Patientinnen und Patienten werden sogenannte "Diagnostische Referenzwerte" (nicht zu verwechseln mit dem Referenzwert nach Art. 6) als Dosisrichtwerte für spezifische Behandlungen eingesetzt...

Für die Optimierung der Exposition der Bevölkerung werden quellenbezogene Dosisrichtwerte durch die Bewilligungsbehörde festgelegt (Art. 25). Im Fall einer Überschreitung dieses quellenbezogenen Dosisrichtwertes wird deshalb die Aufsichtsbehörde Massnahmen ergreifen. Bei der Überschreitung eines Dosisrichtwertes bei beruflichen oder medizinischen Expositionen ist es an der Bewilligungsinhaberin oder am Bewilligungsinhaber, die nötigen Massnahmen zu treffen und den Strahlenschutz zu optimieren.

Nicht zu verwechseln sind die Dosisrichtwerte mit den Richtwerten z.B. für Kontaminationen oder für Ortsdosisleistungen. Diese sind abgeleitete Werte, deren Einhalten sicherstellt, dass keine Dosisgrenzwerte überschritten werden.