Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten

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 Das Zahlstellenprinzip für steuerbare Erträge, die aus Obligationen und Geldmarktpapieren sowie aus ausländischen Beteiligungsrechten stammen.

 Das Schuldnerprinzip für steuerbare Erträge, die aus inländischen Beteiligungsrechten stammen. Solche Erträge sind auf Stufe der kollektiven Kapitalanlage mittels separatem Coupon auszuschütten bzw. auf einem gesonderten Konto zu thesaurieren.

Für Erträge, die zu Gunsten einer inländischen kollektiven Kapitalanlage ausgerichtet werden gilt im Folgenden:

Ertragsgutschriften

 aus inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren erfolgen brutto, d.h. ohne Verrechnungssteuerabzug

 aus inländischen Beteiligungsrechten erfolgen netto nach Abzug der Verrechnungssteuer nach dem Schuldnerprinzip. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die kollektive Kapitalanlage rückerstattungsberechtigt

 aus ausländischen Obligationen und Geldmarktpapieren erfolgen brutto, u.U. mit ausländischer Quellensteuerbelastung

 aus ausländischen Beteiligungsrechten erfolgen brutto, u.U. mit ausländischer Quellensteuerbelastung

Diese steuerlichen Prinzipien werden in der nachfolgenden Grafik schematisch dargestellt:

Für Erträge, die zu Gunsten einer ausländischen kollektiven Kapitalanlage ausgerichtet werden, gilt im Folgenden:

Ertragsgutschriften

 aus schweizerischen Obligationen und Geldmarktpapieren erfolgen brutto  aus schweizerischen Beteiligungsrechten erfolgen netto nach Abzug der Verrechnungssteuer gemäss dem Schuldnerprinzip