Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten
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abhängt. Zur Kategorie der strukturierten Produkte gehören insbesondere Kapitalschutzprodukte, Reverse Convertibles sowie Index- und Basketzertifikate.
Als Basiswerte für strukturierte Produkte dienen Anlageklassen wie Aktien, Obligationen, Währungen, Edelmetalle und Rohstoffe etc. Strukturierte Produkte setzen sich typischerweise aus der Kombination einer klassischen Vermögensanlage (beispielsweise einer Obligation oder eines Geldmarktpapiers) mit einem derivativen Finanzinstrument (beispielsweise ein Termingeschäft wie Optionen und Futures) zusammen.
3.7.1.1 Kapitalschutzprodukte
Kapitalschutzprodukte bestehen in der Regel aus einer zu einem Produkt zusammengefassten Kombination aus Obligationen oder Geldmarktpapieren und einem oder mehrerer Derivate. Dem Anleger wird im Zeitpunkt der Fälligkeit des Produktes eine Mindestrückzahlung in der Höhe des Kapitalschutzes garantiert. Der Miteinbezug eines oder mehrerer Derivate ermöglicht dem Anleger eine Partizipation an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte.
3.7.1.2 Reverse Convertibles
Reverse Convertibles bestehen aus einer Kombination von Obligationen oder Geldmarktpapieren und einer oder mehreren Optionen. Abhängig von der Wertentwicklung der Basiswerte erfolgt die Rückzahlung entweder in bar oder durch physische Lieferung der der Option zugrundeliegenden Werte. In der Regel erfolgt eine Barrückzahlung, wenn der Kurs des Basiswerts am Ende der Laufzeit über dem im Voraus festgelegten Ausübungspreis liegt. Zu einer physischen Lieferung kommt es dann, wenn der Kurs des Basiswerts unter dem Ausübungspreis liegt.
3.7.1.3 Index- und Basketzertifikate
Index- und Basketzertifikate sind strukturierte Produkte, deren Wert direkt vom Wert des zugrundeliegenden Aktienindexes, Aktienbaskets oder der als Basiswerte dienenden Anlageklassen abhängt. Sie verfügen demzufolge über keinen Kapitalschutz. Als Zertifikate gelten auch Produkte, bei denen die Zusammensetzung des Basiswertes während der Laufzeit nach im Voraus definierten, objektiven Kriterien verändert werden kann.
3.7.2 Steuerbarer Ertrag aus strukturierten Produkten
Steuerbarer Ertrag aus strukturierten Produkten ist grundsätzlich jede, auf dem Schuldverhältnis beruhende geldwerte Leistung an den Inhaber, die nicht die Ausschüttung von Kapitalgewinnen oder die eigentliche Kapitalrückzahlung zum Gegenstand haben. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Thesaurierung der Erträge gleichwertig zu deren Ausschüttung ist.
Im Geltungsbereich des Zahlstellenprinzips erfolgt keine Beschränkung der Steuerbarkeit auf Erträge inländischer strukturierter Produkte. Vielmehr sind auch Erträge von ausländischen strukturierten Produkten steuerbar, sofern der entsprechende Ertrag durch eine schweizerische Zahlstelle vereinnahmt oder an einen inländischen wirtschaftlich Berechtigten weitergeleitet wird.