Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/174: Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer · 68 Seiten

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 aus ausländischen Obligationen und Geldmarktpapieren und Beteiligungs-

rechten erfolgen grundsätzlich brutto (reines Auslandgeschäft)

Diese steuerlichen Prinzipien werden in der nachfolgenden Grafik schematisch dargestellt:

3.7 Strukturierte Produkte

Im heutigen System besteht für die Besteuerung von Einkünften aus strukturierten Produkten4 keine eigene gesetzliche Grundlage. Die Besteuerung stützt sich darauf, die aus einem strukturierten Produkt entstammenden Erträge den einzelnen Ertragskategorien (Beteiligungsrechte, Obligationen, Geldmarktpapiere oder kollektive Kapitalanlage einerseits und für den privaten Bereich steuerfreien Kapitalgewinn andererseits) zuzuordnen.

Mit der vorgeschlagenen Einführung einer eigenen Definition der steuerbaren Einkünfte aus strukturierten Produkten sollen die rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung der entsprechenden Einkünfte auf Gesetzesstufe geregelt werden, was nicht zuletzt aus Sicht des Legalitätsprinzips im Abgaberecht angezeigt ist. Demnach würde das strukturierte Produkt für die Zwecke der Verrechnungssteuer nach dem Zahlstellenprinzip wie nach geltender Praxis transparent betrachtet und damit in die einzelnen Ertragskategorien aufgeteilt. Dies entspricht grundsätzlich der vorgeschlagenen steuerlichen Behandlung von kollektiven Kapitalanlagen.

3.7.1 Begriff

Als strukturierte Produkte gelten alle auf Geld- oder Sachleistungen lautende Forderungen, bei denen die Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals und/oder des Entgelts für die Überlassung des Kapitals ganz oder teilweise garantiert ist oder bei denen die Höhe der Rückzahlung und/oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis (in der Regel von der Wertentwicklung eines oder mehrerer Basiswerte)

4 Vgl. zu den strukturierten Produkten auch Art. 5 Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG; SR 951.31), zum Begriff s. Ziff. 3.7.1 hienach.