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Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 72 Seiten
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Obligationenrecht
2Hat die ersatzpflichtige Person durch ihr schädigendes Verhalten eine strafbare Handlung begangen, so verjährt der Anspruch auf Schadenersatz frühestens mit Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Tritt diese infolge eines erstinstanzlichen Strafurteils nicht mehr ein, so verjährt der Anspruch frühestens mit Ablauf von drei Jahren seit Eröffnung des Urteils.
Art. 762 Abs. 5
5Das Recht von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Vertreter in den Verwaltungsrat abzuordnen oder abzuberufen, gilt auch bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind.
Art. 765 Abs. 2
2Name, Wohnsitz und Heimatort oder bei Ausländern die Staatsangehörigkeit sowie die Funktion der Mitglieder der Verwaltung und der zur Vertretung befugten Personen sind ins Handelsregister einzutragen.
Art. 772 Abs. 1 erster Satz
1Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen, Handelsgesellschaften oder Rechtsgemeinschaften beteiligt sind. ...
Art. 773
1Das Stammkapital beträgt mindestens 20 000 Franken.
B. Stammkapital
2Zulässig ist auch ein Stammkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung. Zum Zeitpunkt der Handelsregistereintragung muss das Stammkapital in Fremdwährung mindestens einem Gegenwert von 20 000 Franken entsprechen. Wird für das Stammkapital eine ausländische Währung verwendet, so hat die Buchführung und Rechnungslegung in derselben Währung zu erfolgen.
3Die Geschäftsführung kann der Gesellschafterversammlung den Wechsel der Währung beantragen. Der Wechsel darf unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
1. Die Vorschriften zum Mindestkapital sind eingehalten.
2. Ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass das Stammkapital auch nach dem Wechsel voll gedeckt ist.
3. Der Wechsel findet auf Beginn des Geschäftsjahres statt.
4. Für die Umrechnung wird der Kurs am letzten Bilanzstichtag vor dem Wechsel zugrunde gelegt.