Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 212 Seiten
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Vorzug. Private börsennotierte Unternehmen müssen die Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 umsetzen, öffentlich beherrschte Unternehmen schon zwei Jahre früher. Die Richtlinie wird für etwa 5'000 börsenkotierte Unternehmen in der Europäischen Union gelten. Kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro) sowie nicht börsennotierte Gesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen. Das EU-Parlament stimmte am 20. November 2013 dem entsprechenden Vorschlag mit deutlichen Abänderungen zu. Bei den zu erreichenden 40 Prozent handelt es sich nach der abgeänderten Version des Kommissionsvorschlags um eine Zielgrösse und nicht mehr um eine starre Quote. Die Zustimmung des Ministerrates steht noch aus. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Richtwerte eingeführt. Das von der Kommission postulierte Anliegen ist noch in keinem Mitgliedstaat erreicht.143 Einige EU-Regierungen haben die Frauenquote bereits aus verschiedenen Gründen als «Überregulierung» abgelehnt.
Auch in der Schweiz sind Richtwerte für die Vertretung beider Geschlechter in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung ein aktuelles Thema.144 Der Schillingreport 2014145, der jährlich die rund 100 grössten Schweizer Unternehmen bezüglich Zusammensetzung der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates untersucht, zeigt, dass sich der Frauenanteil in den Verwaltungsräten von 12 Prozent (2013) auf 13 Prozent (2014)146 erhöhte.147 Dieser leichte Anstieg resultiert aus einem steigenden Anteil der Frauen bei den Neubesetzungen: Der Anteil der Verwaltungsrätinnen bei der Wahl neuer VR-Mitglieder lag 2014 bei 22 Prozent, im Jahr zuvor bei 23 Prozent. Der Anteil der Frauen in der Geschäftsleitung beträgt gemäss Schillingreport 2014 nur 6 Prozent. Trotz dieses tiefen Wertes ist eine gewisse positive Tendenz spürbar, welche sich insbesondere bei den Neubesetzungen in der Geschäftsleitung zeigt. 2011 verzeichnete man hoffnungsvolle 13 Prozent Frauen unter den neuen Mitgliedern der Geschäftsleitung, doch sank der Wert 2012 auf 9 Prozent und 2013 auf 8 Prozent. Immerhin erhöhte er sich 2014 wieder auf 9 Prozent.
Der «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance», der seit 2002 als Richtschnur für Corporate Governance gilt und die entsprechende Entwicklung der Unternehmen mitprägt, enthält in der revidierten Fassung148 einen Hinweis auf die Vertretung beider Geschlechter im Verwaltungsrat. Unter Ziffer 12 (Zusammensetzung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) wird festgehalten, dass «dem Verwaltungsrat weibliche und männliche Mitglieder mit den erforderlichen Fähigkeiten angehören sollen, damit eine eigenständige Willensbildung im kritischen Gedankenaustausch mit der Geschäftsleitung gewährleistet ist».149
143 S. aber «Quotenpionier» Norwegen, der bereits 2003 eine gesetzliche Frauenquote von 40 Prozent eingeführt, die von börsenkotierten Unternehmen bis 2008 umgesetzt werden musste.
144 So etwa NZZ vom 28. Februar 2014, Nr. 49, «Frauen sind im Kommen» oder NZZ vom 4. März 2014, Nr. 52, «Mehr Chefinnen – Schweizer Firmen im Wandel».
145 Schillingreport 2014 der guido schilling ag, Transparenz an der Spitze, Die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der hundert grössten Schweizer Unternehmen im Vergleich.
146 Die Zahlen 2014 basieren auf einer Erhebung per Stichtag 31. Dezember 2013; diejenigen von 2013 stützen sich auf eine Erhebung per Stichtag 31. Dezember 2012.
147 Zum Vergleich: 2010 betrug der Anteil der Verwaltungsrätinnen noch 10 Prozent.
148 Die öffentliche Konsultation dauerte bis Ende Juni 2014. Die Neuauflage des «Swiss Code» erfolgte im September 2014.
149 S. http://www.economiesuisse.ch/de/PDF%20Download%20Files/swisscode_d_20140926.pdf