Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/32: Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) · 212 Seiten

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eine Buchwertkonsolidierung problematisch ist. Letztendlich ermöglicht nur ein anerkannter Standard zur Rechnungslegung180 eine moderne Konzernrechnung.

Im Bericht des Bundesrats vom 13. Dezember 2013 über die Regulierungskosten wurde festgehalten, dass der Nutzen von Buchwertkonsolidierungen umstritten sei und diese Art der Konsolidierung Kosten in Millionenhöhe verursache. Der Vorentwurf wählt deshalb den Weg der Erhöhung der Schwellenwerte, die zur Pflicht zur Erstellung zur Konzernrechnung führen (s. Art. 963a). Dies unter gleichzeitiger Abschaffung der Möglichkeit zur Buchwertkonsolidierung, indem festgehalten wird, dass sämtliche zwingend zu erstellenden Konzernrechnungen anhand eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung zu erstellen sind (s. Art. 963b). Dieser Weg wurde auch im erwähnten Bericht des Bundesrats vorgezeichnet. Das Sparpotenzial wird auf ca. 20 Millionen Franken geschätzt.181

1.3.9 Berichterstattung von Rohstoffunternehmen über Zahlungen an staatliche Stellen

1.3.9.1 Allgemeines

Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat den Bericht vom 16. Mai 2014 in Erfüllung der Empfehlung 8 des Grundlagenberichts Rohstoffe und des Postulats «Mehr Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor» der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats vom 29. April 2013 verabschiedet.182 Darin empfiehlt der Bundesrat, in der Schweiz eine Transparenzregelung einzuführen, die sich an den EU-Regelungen orientiert. In der Europäischen Union (EU) wurde am 26. Juni 2013 die geänderte Richtlinie 2013/34/EU (Rechnungslegungsrichtlinie) verabschiedet, die am 19. Juli 2013 in Kraft trat und bis zum 19. Juli 2015 von den Mitgliedstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden muss. Weiter wurden am 22. Oktober 2013 mit der Richtlinie 2013/50/EU Änderungen der Transparenzrichtlinie verabschiedet. Diese traten am 26. November 2013 in Kraft und sind bis zum 26. November 2015 in den nationalen Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten umzusetzen. Beide Richtlinien enthalten u. a. Bestimmungen über die Transparenz bzw. Offenlegung von Zahlungen von in der Rohstoffgewinnung tätigen Unternehmen an staatliche Stellen.

Ähnliche Vorschriften enthält der in den USA am 21. Juli 2010 verabschiedete «Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act» in Abschnitt 1504. Die Regelung wurde aber noch nicht umgesetzt, da der District Court for the District of Columbia am 2. Juli 2013 eine Klage des American Petroleum Institute und der U.S. Chamber of Commerce gegen die Ausführungsbestimmungen von Abschnitt 1504 in einem Entscheid gutgeheissen und die U.S. Securities and Exchange Commission SEC angewiesen hat, neue Ausführungsbestimmungen zu erarbeiten.

180 Verordnung vom 21. November 2012 über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR, SR 221.432).

181 Bericht, S. 30 (s. https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msgid=51395).

182 Der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2014/2014-06-25. html