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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1234Fedlex · Vorlage

4 Im Übrigen gelten für alkoholfreien Wein und alkoholfreien Schaumwein die Anforderungen an Wein und Schaumwein nach dem 3. Kapitel sinngemäss.

Art. 79 Sachbezeichnung

1 Angaben über Ursprung, Traubensorten oder Jahrgang sind nicht zulässig.

2 Die Zugabe von Aromen, die über die Menge der flüchtigen Bestandteile hinausgeht, ist zu deklarieren.

3 Damit ein Hinweis wie «kohlensäurehaltig» angebracht werden kann, müssen alkoholfreiem Schaumwein mindestens 4 g/l Kohlendioxid zugegeben worden sein. Der Hinweis muss in der Nähe der Sachbezeichnung angebracht werden.

5. Kapitel: Traubenmost und Likörwein

Art. 80 Traubenmost

1 Traubenmost ist das flüssige Erzeugnis, das natürlicherweise oder durch physikalische Verfahren aus frischen Weintrauben gewonnen wird.

2 Ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1 Volumenprozent ist zulässig.

Art. 81 Teilweise vergorener Traubenmost (Sauser, teilweise vergorener

Traubensaft)

1 Teilweise vergorener Traubenmost ist das durch Gärung von Traubenmost gewonnene Erzeugnis mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1 Volumenprozent und von weniger als drei Fünfteln seines Gesamtalkoholgehalts.

2 Die Sachbezeichnung lautet «teilweise vergorener Traubenmost», «Sauser», «teilweise vergorener Traubensaft», «Traubensaft im Gärstadium» oder «Traubenmost im Gärstadium».

3 Bei nicht pasteurisiertem Sauser ist die Angabe des Alkoholgehalts durch den Hinweis «alkoholhaltig» zu ersetzen.

Art. 82 Konzentrierter Traubenmost

1 Konzentrierter Traubenmost ist der nicht caramelisierte Traubenmost, der durch teilweisen Wasserentzug aus Traubenmost unter Anwendung beliebiger zweckmässiger Methoden ausser der unmittelbaren Einwirkung von Feuerwärme hergestellt wird.

2 Der Zahlenwert, der bei einer Temperatur von 20 oC mit dem Refraktometer gemessen wird, darf nicht unter 50,9 Prozent liegen.

3 Ein vorhandener Alkoholgehalt von bis zu 1 Volumenprozent ist zulässig.