Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anlage 6
Vorschriften für die Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren
Mit der Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren sollen zu hohe Metallkonzentrationen gesenkt und die dadurch verursachten Mängel, beispielsweise Eisentrübung, verhindert werden, indem Copolymere zugesetzt werden, die diese Metalle absorbieren.
Vorschriften
- Sicherheitshalber müssen die dem Wein zugesetzten Copolymere spätestens zwei Tage
nach Zugabe abgefiltert sein.
- Im Fall von Most dürfen die Copolymere frühestens zwei Tage vor der Filtration zugesetzt
werden.
- Die Durchführung der Behandlung muss einer Önologin bzw. einem Önologen oder einer
qualifizierten Technikerin bzw. einem qualifizierten Techniker obliegen.