Vorlagen 2

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1283Fedlex · Vorlage

Anlage 6

Vorschriften für die Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren

Mit der Behandlung mit PVI/PVP-Copolymeren sollen zu hohe Metallkonzentrationen gesenkt und die dadurch verursachten Mängel, beispielsweise Eisentrübung, verhindert werden, indem Copolymere zugesetzt werden, die diese Metalle absorbieren.

Vorschriften

- Sicherheitshalber müssen die dem Wein zugesetzten Copolymere spätestens zwei Tage

nach Zugabe abgefiltert sein.

- Im Fall von Most dürfen die Copolymere frühestens zwei Tage vor der Filtration zugesetzt

werden.

- Die Durchführung der Behandlung muss einer Önologin bzw. einem Önologen oder einer

qualifizierten Technikerin bzw. einem qualifizierten Techniker obliegen.