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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 6 (Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 3 Bst. f)

Höchstgehalte für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lebensmitteln

1 Erläuterung zur Tabelle

1. Die Höchstgehaltsspalten stehen für:

1Benzo(a)pyren

2Summe von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen 1.2 Sofern der gesamte Fisch zum Verzehr bestimmt ist, gelten die Höchstgehalte für den

gesamten Fisch.

1.3 Bei Produkten in Konservendosen wird die Analyse für den gesamten Konserveninhalt

durchgeführt.

1.4 Unter wärmebehandeltes Fleisch und wärmebehandelte Fleischerzeugnisse sind Fleisch

und Fleischerzeugnisse zu verstehen, die einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die zur Bildung von PAK führen kann, d. h. lediglich Grillen.

1.5 Bei Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Säuglingsmilchnahrung und Folge-

milch, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die eigens für Säuglinge bestimmt sind, beziehen sich die Höchstgehalte auf das im Handel erhältliche Erzeugnis.

2 Tabelle

Höchstgehalt (μg /kg)

2.1 Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, 12

Benzo(b)fluoranthen und Chrysen

2.1.1 Zum unmittelbaren menschlichen Verzehr 2,0 10,0

oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat

bestimmte Öle und Fette (ausgenommen

Kakaobutter und Kokosnussöl)

2.1.2 Kakaobohnen und Folgeerzeugnisse 5,0 μg/kg Fett 30,0 μg/kg Fett 2.1.3 Für den unmittelbaren menschlichen Verzehr 2,0 20,0

oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat

bestimmtes Kokosnussöl

2.1.4 Geräuchertes Fleisch und geräucherte Flei- 2,0 12,0

scherzeugnisse

2.1.5 Muskelfleisch von geräucherten Fischen und 2,0 12,0

geräucherten Fischereierzeugnissen, ausser

unter 2.1.6 bis 2.1.9 aufgeführte Fischereier-

zeugnisse;

2.1.6 Geräucherte Sprotten und geräucherte Sprot- 5,0 30,0

ten in Konservendosen (Sprattus sprattus);

2.1.7 Muscheln (frisch, gekühlt oder gefroren) 5,0 30,0

2.1.8 Wärmebehandeltes Fleisch und wärmebehan- 5,0 30,0

delte Fleischerzeugnisse, die an den Endver-

braucher verkauft werden

2.1.9 Muscheln (geräuchert) 6,0 35,0

2.1.10 geräucherte Krebstiere: Höchstgehalt gilt für 2,0 12,0

Muskelfleisch der Extremitäten und des

Hinterleibes

2.1.11 Geräucherte Krabben und krabbenartige 2,0 12,0

Krebstiere (Brachyura und Anomura):

Höchstgehalt gilt für das Muskelfleisch der

Extremitäten

2.1.12 Getreidebeikost und andere Beikost für 1,0 1,0

Säuglinge und Kleinkinder

2014–......