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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 7 (Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 3 Bst. g)

Höchstgehalte für Melamin und seine strukturverwandten Verbindungen in Lebensmitteln

1 Erläuterung zur Tabelle

1.1 Die Höchstgehalte gelten nicht für Lebensmittel, bei denen der über 2,5 mg/kg liegende

Melamingehalt nachweislich durch die zugelassene Verwendung von Cyromazin als Insektizid entsteht. Der Melamingehalt darf den Cyromazingehalt nicht übersteigen.

2 Tabelle

Höchstgehalt (mg/kg)

2.1. Melamin

2.1.1. Lebensmittel ausser Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung 2,5

2.1.2. Pulverförmige Säuglingsnahrung und Folgenahrung1