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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Anhang 8 (Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 3 Bst. h)

Höchstgehalte für pflanzeneigene Toxine

1 Erläuterung zur Tabelle

1.1 Der Höchstgehalt bezieht sich auf den Gehalt an Erucasäure, bezogen auf den Gesamt-

gehalt an Fettsäuren in der Fettphase von Lebensmitteln.

2 Tabelle

Höchstgehalt (g/kg)

2.1 Erucasäure 2.1.1 Pflanzliche Öle und Fette50

2.1.2 Lebensmittel mit zugesetzten pflanzlichen Ölen und Fetten,50

ausgenommen die unter 2.1.3 aufgeführten Lebensmittel 2.1.3 Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung10