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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
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Anhang 8 (Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 3 Bst. h)
Höchstgehalte für pflanzeneigene Toxine
1 Erläuterung zur Tabelle
1.1 Der Höchstgehalt bezieht sich auf den Gehalt an Erucasäure, bezogen auf den Gesamt-
gehalt an Fettsäuren in der Fettphase von Lebensmitteln.
2 Tabelle
Höchstgehalt (g/kg)
2.1 Erucasäure 2.1.1 Pflanzliche Öle und Fette50
2.1.2 Lebensmittel mit zugesetzten pflanzlichen Ölen und Fetten,50
ausgenommen die unter 2.1.3 aufgeführten Lebensmittel 2.1.3 Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung10