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Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

8. «Warenlos»: Gesamtheit von Produktions- oder Verkaufseinheiten eines Le-

bensmittels, die unter praktisch den gleichen Umständen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurden.

9. «Nährstoff»: Eiweisse, Kohlenhydrate, Fett, Ballaststoffe und Natrium Vi-

tamine und Mineralien, die in Anhang 9 Teil A Ziffer 1 dieser Verordnung aufgeführt sind, sowie Stoffe, die zu einer dieser Klassen gehören oder Bestandteil einer dieser Klassen sind.

10. «Technisch hergestelltes Nanomaterial»: Jedes absichtlich hergestellte Mate-

rial, das in einer oder mehreren Dimensionen eine Abmessung in der Grössenordnung von 100 nm oder weniger aufweist oder deren innere Struktur oder Oberfläche aus funktionellen Kompartimenten besteht, von denen viele in einer oder mehreren Dimensionen eine Abmessung in der Grössenordnung von 100 nm oder weniger haben, einschliesslich Strukturen, Agglomerate und Aggregate, die zwar grösser als 100 nm sein können, deren durch die Nanoskaligkeit bedingte Eigenschaften jedoch erhalten bleibt.

11. «Nährwertdeklaration» oder «Nährwertkennzeichnung»: Informationen

über:

11.1 den Energiewert; oder

11.2 den Energiewert sowie einen oder mehrere der folgenden Nährstoffe:

a. Fett (gesättigte Fettsäuren, einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren);

b. Kohlenhydrate (Zucker, mehrwertige Alkohole, Stärke);

c. Salz;

d. Ballaststoffe;

e. Eiweiss;

f. in Anhang 9 Teil A Ziffer 1 aufgeführte Vitamine und Mineralstoffe, die nach der Begriffsbestimmung in Anhang 9 Teil A Ziffer 2 in signifikanten Mengen vorkommen.

12. «Fett»: Alle Lipide, einschliesslich Phospholipide.

13. «Gesättigte Fettsäuren»: Fettsäuren ohne Doppelbindung.

14. «Trans-Fettsäuren»: Fettsäuren mit mindestens einer nicht konjugierten

(namentlich durch mindestens eine Methylengruppe unterbrochenen) Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindung in der trans-Konfiguration.

15. «Einfach ungesättigte Fettsäuren»: Fettsäuren mit einer cis-Doppelbindung.

16. «Mehrfach ungesättigte Fettsäuren»: Fettsäuren mit zwei oder mehr durch

cis-Methylengruppen unterbrochenen Doppelbindungen in der cis-Konfiguration.

17. «Kohlenhydrat»: Jegliches Kohlenhydrat, das im Stoffwechsel des Men-

schen umgesetzt wird, einschliesslich mehrwertiger Alkohole.

18. «Zucker»: Alle in Lebensmitteln vorhandenen Monosaccharide und Disac-

charide, ausser mehrwertige Alkohole.

19. «Mehrwertige Alkohole»: Alkohole, die mehr als zwei Hydroxylgruppen

enthalten.