Vorlagen 2
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 1'864 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 893Fedlex · Vorlage
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 42 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung des EDI vom 23. November 200514 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln wird aufgehoben.
Art. 43 Übergangsbestimmungen
1 Die Übergangsbestimmungen richten sich nach Artikel 90 Absätze 1, 3 und 4 LGV.
2 In Abweichung von Artikel 90 LGV dürfen Produkte mit bereits vor dem 1. Januar 2005 bestehenden Handelsmarken oder Markennamen, die den Anforderungen an nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben nach Artikel 29 - 34 dieser Verordnung nicht entsprechen, noch bis zum 19. Januar 2022 nach dem Recht in Verkehr gebracht werden, das bezüglich Handelsmarken oder Markennamen vor dem 7. März 2008 gegolten hat.
3 Nach dem 19. Januar 2022 dürfen sie noch bis zur Erschöpfung der Bestände nach bisherigem Recht an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Art. 44 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Eidgenössisches Departement des Innern:
Alain Berset
14 AS …