Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 85 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht

hältnismässig und würde dem angestrebten Zweck, die EL-Abhängigkeit zu verhindern, nicht dienen.

Während die oben erläuterten Kapitalauszahlungen für die EL nur eine untergeordnete Rolle spielen und die Nachteile einer Beschränkung gegenüber den Vorteilen überwiegen würden, ist das bei Kapitalabfindungen des Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pensionierung sowie bei der Barauszahlung der Austrittsleistungen für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht der Fall. 52 Prozent bzw. 13 Prozent der neuen EL-Bezügerinnen und -Bezüger haben diese beiden Bezugsarten in Anspruch genommen41. Die vorgeschlagenen Beschränkungen beziehen sich deshalb nur auf diese beiden Kapitalauszahlungen.

2.1.1.2 Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform

Vorschläge:

– Variante 1 :

Ausschluss der Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge

– Variante 2 :

Beschränkung der Ausrichtung des Altersguthabens in Kapitalform auf die Hälfte des Vorsorgeguthabens

Nach geltendem Recht kann eine versicherte Person verlangen, dass ihr ein Viertel ihres BVG-Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung ausgerichtet wird (Art. 37 Abs. 2 BVG). Ausserdem können Vorsorgeeinrichtungen ihren Versicherten die Möglichkeit bieten, ihr gesamtes Altersguthaben anstelle einer Altersrente in Kapitalform zu beziehen (Art. 37 Abs. 4 Bst. a BVG). Gemäss Pensionskassenstatistik des BFS42 haben im Jahr 2013 insgesamt 34 840 Personen ihr Altersguthaben ganz oder teilweise in Kapitalform bezogen, dies bei einem Gesamtbetrag von rund 5,9 Milliarden Franken, was im Durchschnitt 170 000 Franken pro Person ausmacht.

Den Neubezügerinnen und -bezügern von Ergänzungsleistungen, die sich für eine Kapitalabfindung entschieden haben43, wurden im Durchschnitt 95 500 Franken (Medianbetrag) ausbezahlt. In den meisten Fällen erfolgte die Auszahlung kurz vor der Beantragung von EL. Rund 56 Prozent der Bezüge lagen unter 100 000 Franken, 10 Prozent hingegen überstiegen 250 000 Franken.

Für die EL besteht das Hauptrisiko dieser Auszahlungsart in der Übertragung der Vermögensverwaltung von der Vorsorgeeinrichtung auf die begünstigte Person. Die Empfängerin oder der Empfänger der Kapitalauszahlung müsste eine etwa gleich hohe Rendite erzielen wie die Vorsorgeeinrichtung, um mit den von der Pensions-

41 Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, BSV, 2014

42 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz: Pensionskassenstatistik 2013. Abrufbar unter www.statistik.admin.ch > Themen > 13 - Soziale Sicherheit > Berufliche Vorsorge

43 Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, BSV, 2014. Es handelt sich um 3400 neue EL-Fälle im Jahr 2014.