Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/56: Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform) · 85 Seiten
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zweite Säule in bar bezogen haben, ihre Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben. Davon hat etwas mehr als die Hälfte ihr Vorsorgekapital ganz oder teilweise verloren. Nach den Statistiken zu den Überlebensraten neuer Unternehmen verschwindet ein Drittel der Einzelunternehmen oder Personengesellschaften drei Jahre und die Hälfte fünf Jahre nach ihrer Gründung wieder.47,48
Dazu kommt, dass sich Personen, die sich selbstständig machen, in der Regel hohe Beträge ausbezahlen lassen. Anfang der 2000er-Jahre haben sie im Durchschnitt ein geschätztes Vorsorgekapital von 135 000 Franken bezogen49. Bei Selbstständigerwerbenden – insbesondere, wenn sie keine Angestellten haben – ist das Armutsrisiko ohnehin bereits deutlich höher als bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern50. Haben sie keine Altersvorsorge mehr, ist dieses Risiko nach der Pensionierung noch höher. Eine Auswertung verschiedener Daten zeigt, dass 2013 insgesamt 8,5 % der Selbstständigerwerbenden innerhalb der ersten fünf Jahre nach ihrer Pensionierung EL beziehen, gegenüber 5,3 % der Arbeitnehmenden51.
Um das Risiko zu begrenzen, dass diese Personen auf EL angewiesen sind, müssen die Barauszahlungen des Vorsorgeguthabens eingeschränkt werden. Die Barauszahlung des BVG-Obligatoriums (Art. 15 BVG) soll deshalb ausgeschlossen werden.
Die folgenden Beispiele zeigen anhand eines einfachen Modells die Wirkung der vorgeschlagenen Beschränkung der Barauszahlung auf die Höhe der Rente im BVG-Obligatorium auf.
Tabelle 2-2
Wirkung der Beschränkung der Barauszahlung bei Selbständigkeit
AHV-Jahreslohn Alter bei Maximalbetrag Barauszahlung bei Selbständigkeit Resultierende
Barauszahlung Rentendifferenz Geltende Ordnung Vorschlag Differenz
55 000.– 45 Jahre 56 101.– 0 56 101.– 3 815.–
55 000.– 60 Jahre 129 791.– 0 129 791.– 8 826.–
84 600.– 45 Jahre 110 861.– 0 110 861.– 7 539.–
84 600.– 60 Jahre 256 479.– 0 256 479.– 17 441.–
Berechnungsgrundlagen: Goldene Regel, Rentensystem 2015.
Mit diesem Vorschlag wird das Risiko für die EL gesenkt, und das obligatorische BVG-Vorsorgeguthaben bleibt bis zur Pensionierung für die Finanzierung einer
47 Es ist denkbar, dass ein Teil davon lediglich die Rechtsform gewechselt hat und weiterhin existiert.
48 Vgl. Internetseite des BFS: Überlebensraten von neu gegründeten Unternehmen: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/06/02/blank/key/02/ueberlebensraten .html
49 Hornung Daniel / Röthlisberger Thomas im Auftrag des BSV, Bezug des Vorsorgekapitals aus der 2. Säule bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Forschungsbericht 8/2005, Bern 2005, S. 31
50 Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen der Haushalte in der Schweiz SILC, Version 14.04.2014, BFS, Neuchâtel 2014
51 Diese Zahlen beruhen auf der Auswertung verschiedener Daten einer Generation von Rentenbezügerinnen und -bezügern (Generation 1943 bei den Männern und Generation 1944 bei den Frauen) in der Schweiz zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung. Personen, die vor ihrer Pensionierung eine IV- oder Hinterlassenenrente bezogen haben, wurden aus methodischen Gründen ausgeklammert.