Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Verfahrensbeschleunigung, welche das BFE in Auftrag gegeben hat59, sind in die vorliegende Vorlage eingeflossen. Auch die Vorschläge zur Optimierung der Bewilligungsverfahren, welche die nationale Netzgesellschaft (Swissgrid) vorgelegt hatte, wurden im Detail geprüft und soweit umsetzbar in die Vernehmlassungsvorlage aufgenommen60. Dementsprechend wird die Möglichkeit vorgesehen, Projektierungszonen einzurichten und Baulinien festzulegen, sowie die Verfahrensführung verwaltungsextern in Auftrag zu geben (vgl. Ziff. 2.1, Erläuterungen zu Art. 17a [neu] EleG).

Laufende Gesetzgebungsprozesse

Verschiedene Massnahmen für die Verfahrensoptimierung befinden sich bereits mit dem ersten Massnahmenpaket ES 2050 im Gesetzgebungsprozess. Als Massnahmen mit direkter Auswirkung auf die Verfahrensdauer wurden die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit an das Bundesgericht auf Fragen von grundlegender Bedeutung in Bezug auf elektrische Leitungen (Art. 83 Bst. w [neu] des Bundesgerichtsgesetzes [BGG])61 und die Einführung von Ordnungsfristen (Art. 16 Abs. 5 und Art. 16abis[neu] EleG) bereits in das erste Massnahmenpaket zur ES 2050 vom 9. September 2013 aufgenommen62. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind damit eingeleitet.

Als Massnahmen mit indirekter beschleunigender Wirkung auf die Verfahren werden mit der Strategie Stromnetze die Rahmenbedingungen für den Um- und Ausbau der Stromnetze verbessert, beziehungsweise die Abwicklung der entsprechenden Bewilligungsverfahren erleichtert und damit beschleunigt. Es geht dabei um die regionale Infrastrukturgesamtplanung (vgl. Ziff. 1.2.3.4) um die Anerkennung des nationalen Interesses der Stromnetze (vgl. Ziff. 1.2.3.3), sowie um die Regelung der Anrechenbarkeit von Kosten (vgl. Ziff. 1.2.3.7). Die Mitwirkung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission63 in den Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen wird im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 12.402 und der Motion 12.3069 „Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin“ geprüft64.

Mit der Teilrevision der VPeA wurden im Weiteren viele der vorgeschlagenen Optimierungsmassnahmen zur Verfahrensstraffung und -Verkürzung bereits auf Verordnungsstufe durch den Bundesrat in geltendes Recht überführt. Dazu gehört zum Beispiel die detaillierte Regelung des Ablaufs des Sachplanverfahrens zur Festsetzung eines Leitungskorridors für Hochspannungsleitungen einer Nennspannung von 220 kV und höher (Art. 1a - 1d VPeA), die Durchführung von Einspracheverhandlungen nur noch, wenn das BFE dies als angemessen betrachtet

59 Dr. Michael Merker, Analyse für das BFE betreffend Hauptstossrichtungen zur Verfahrensbeschleunigung, Baden 6.3.2014 unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de _301671579.pdf>.

60 Merker, idem, Kapitel D.

61 Bundesgerichtsgesetz (BGG) vom 17.6.2005, SR 173.110.

62 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket ES 2050, BBl 2013 7561, hier 7635 und 7698, zu den Beschwerden an das Bundesgericht 7597.

63 Die ENHK ist eine unabhängige ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Unter: <http://www.enhk.admin.ch/de/die-kommission/index.html>.

64 PaIv 12.402 vom 29.2.2012 von Ständerat Joachim Eder und Mo 12.3069 vom 1.3.2012 der FDP-Liberalen Fraktion.