Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten
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Abwicklung von Bauprojekten. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern; der Gesetzgeber greift in diesem Zusammenhang nicht regulierend ein.
Konkret wird nach der Genehmigung der Planunterlagen die Realisierung im Detail vorbereitet und anschliessend möglichst zeitgerecht umgesetzt. Nach der Realisierung werden die Anlagen vom Netzbetreiber in Betrieb genommen. Anschliessend folgt eine Fertigstellungsanzeige durch den Netzbetreiber an das ESTI, welches die Anlagen abnimmt.
1.2.3.7 Überprüfung Kosteneffizienz
Die Überprüfung der Kosteneffizienz erfolgt wie bisher gemäss den Regelungen des StromVG und der StromVV. Die ElCom hat mittels der geprüften Mehrjahrespläne bereits eine Bestätigung des grundsätzlichen Bedarfs der darin enthaltenen Projekte gegeben. Die Netzbetreiber (nationale Netzgesellschaft Swissgrid und Verteilnetzbetreiber) reichen ihre Kostenrechnungen bei der ElCom ein, welche eine Analyse der eingegangen Kostenrechnungen macht und eine Rückmeldung abgibt. Die ElCom wählt anschliessend Netzbetreiber für eine detaillierte Kostenprüfung (nur Teilaspekte oder umfassende Prüfung) aus und führt diese durch.
1.2.4 Optimierung der Bewilligungsverfahren
Neben klaren Rahmenbedingungen und Vorgaben für den Netzaus- und -umbau sowie eindeutig definierten Abläufen und Verantwortlichkeiten im Netzentwicklungsprozess ist auch die rasche Abwicklung von Bewilligungsverfahren für den Aus- und Umbau der elektrischen Leitungen eine der Voraussetzungen für die zeitgerechte Realisierung der notwendigen Stromnetze. Der Bundesrat hat deshalb das BFE beauftragt, gleichzeitig mit der Erarbeitung der Strategie Stromnetze auch eine Verbesserung des Ablaufs von Bewilligungsverfahren zu prüfen.
Das BFE hat in der Folge im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Projektanten und den Bewilligungsbehörden sowie mit den vom Leitungsbau betroffenen Bundesstellen die bestehenden Verfahrensabläufe untersucht und Empfehlungen für die Vereinfachung und Optimierung der Bewilligungsverfahren erarbeitet. Die „Arbeitsgruppe Rechtsfragen und Verfahren“ hat in 6 Sitzungen zwischen Mitte März und Mitte Juli 2012 insgesamt 77 Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung diskutiert und davon 36 zur Umsetzung beziehungsweise zur Weiterverfolgung empfohlen58. Zusätzlich hat das BFE im Dezember 2013 mit ausgewählten verwaltungsexternen Spezialisten ein Brainstorming zur Verfahrensoptimierung durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Prozesses sowie die Ergebnisse einer Evaluation der vorgesehenen Massnahmen zur
58 Strategie Stromnetze, Arbeitsgruppe Rechtsfragen und Verfahren, Schlussbericht Beschleunigung der Bewilligungsverfahren vom 19.9.2012, BFE, Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht. Unter: <http://www.bfe.admin.ch/php/modules/publikationen/stream.php?extlang=de&name=de 623156256.pdf>.