Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten
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weniger Beschwerden erhoben werden und andererseits das Risiko einer Rückweisung von Plangenehmigungsentscheiden an die Vorinstanz zur Ergänzung der Sachverhaltsabklärung abnimmt.
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
1.3.1 Begründung der Neuregelung
Das heutige Stromnetz muss erneuert, um- und ausgebaut werden (zum Handlungsbedarf vgl. Ziff. 1.1.6). Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung einer Strategie Stromnetze ist deshalb dringend gegeben.
Wie eingangs im vorliegenden Bericht dargelegt, ist die Strategie Stromnetze eng mit der ES 2050 verbunden. Sie wird als separate Vorlage zum ersten Massnahmenpaket behandelt, da die Komplexität des Themas zusätzliche Vorbereitung erfordert (vgl. zur Ausgangslage Ziff. 1.1).
Mit dem Detailkonzept Strategie Stromnetze vom 14. Juni 2013 hat der Bundesrat seinen Willen bekannt gegeben, die Strategie zum Um- und Ausbau der Stromnetze gesetzlich zu verankern. Mit der vorliegenden Vorlage werden nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Strategie Stromnetze geschaffen oder, soweit bereits vorhanden, angepasst.
Um den Herausforderungen im Bereich der Stromnetze und dem Bedarf für Verbesserungen der Rahmenbedingungen gerecht zu werden, müssen in einem ersten Schritt die Leitlinien für den Stromnetzaus- und -umbau aus dem Detailkonzept Strategie Stromnetze rechtlich verankert werden. Diese machen unter anderem grundsätzliche Vorgaben für den bedarfsgerechten Ausbau der Netze wie Funktionalität, Auslegung und Anforderungen (vgl. Ziff. 1.2.2). Ergänzend dazu müssen die Zuständigkeiten, Rollen und Aufgaben der verschiedenen Akteure im Netzentwicklungsprozess rechtlich geregelt werden (u.a. Nationale Netzgesellschaft Swissgrid, Verteilnetzbetreiber, ElCom, ESTI, und BFE).
Die mit der vorliegenden Vorlage verbundenen Anpassungen im NHG werden im Rahmen diverser Parlamentarischen Vorstösse behandelt (z.B. Pa. Iv. 12.402 Eder und Mo 12.3069 FDP-Liberale Fraktion: „Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin“. Vgl. Ziff. 1.2.4 „Laufende Gesetzgebungsprozesse“).
1.3.2 Geprüfte Alternativen
Ziel der Strategie Stromnetze ist die Festlegung von adäquaten Rahmenbedingungen für einen bedarfs- und zeitgerechten Um- und Ausbau der Stromnetze. Anstelle der vorgeschlagenen Strategie Stromnetze ist ein gänzlicher Verzicht auf eine Neuregelung denkbar. Dies hätte zur Folge, dass die schweizerische Elektrizitätswirtschaft sich an den bestehenden Gesetzen und Abläufen orientieren müsste, sowie, falls diese umgesetzt werden, an den vorgeschlagenen Anpassungen in der Vorlage der ES 2050 und den weiteren Massnahmen aus der Anpassung gemäss der Teilrevision der VPeA.