Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 85 Seiten

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Neubauten sind Leitungen auf neuen, noch nicht bestehenden Trassen. Als Ausbauten gelten alle Massnahmen, die durch den Anschluss neuer Verbraucher oder neuer Produktionsanlagen bedingt sind, namentlich Ausbauten durch Spannungserhöhungen auf bereits bestehenden Trassen. Erneuerungsprojekte sind Projekte, welche die bestehende Leitung im Grundsatz erhalten und ihren technischen sicheren Betrieb weiterhin gewährleisten. Erneuerungsprojekte sind nicht mit der Erhöhung der Kapazität des bestehenden Netzes verbunden. Sie erhalten lediglich die Leitung so, wie sie bisher im Netz besteht.

Die Verhältnismässigkeit der Kosten ist gegeben, wenn die Gesamtkosten für die Erstellung und den Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten einer technisch gleichwertigen Freileitungsvariante um einen bestimmten Faktor (Mehrkostenfaktor) nicht überschreiten. Zu den technischen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Mehrkostenfaktors siehe Abbildung 7.

In Absatz 2 wird ein maximaler Mehrkostenfaktor von 3.0 festgelegt. Er leitet sich aus Untersuchungen zu dem Kostenverhältnis von Freileitungen und Erdkabeln ab75, beachtet allerdings weitere, kostentreibende Parameter wie zukünftige Preissteigerungen, eine tendenziell zu erwartende Verlängerung der Leitungsführung oder die vornehmliche Leitungsrealisierung nahe bestehender Infrastrukturen. Der Faktor gilt lediglich als Obergrenze, welche in Zukunft genügend Spielraum bieten wird, den in der Praxis anwendbaren Faktor festzulegen. Die Festlegung des in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommenden Mehrkostenfaktors wird hingegen an den Bundesrat delegiert.

Mit der Festlegung einer Obergrenze wird dem Bundesrat vorgegeben, was aus einer gesamthaften Sicht auf die volkswirtschaftlichen Kosten und in Relation zum Nutzen für Mensch, Raum und Umwelt höchstens als tragbar angesehen werden kann. Der Bundesrat hat demgegenüber den Auftrag, innerhalb des gesetzten Rahmens und angesichts der aktuellen Gegebenheiten einen angemessenen Faktor festzusetzen und diesen bei veränderten Verhältnissen anzupassen. Hierbei sind Kriterien genannt, nach denen der Mehrkostenfaktor zu bestimmen ist, wobei die Aufzählung nicht abschliessend ist. Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Anstieg des Verkabelungsgrades. Bereits heute sind Erdverkabelungen in den Hochspannungsnetzen und auf den Netzebenen darunter vorhanden. Ein höherer Mehrkostenfaktor führt zu einer vermehrten Erdverkabelung. Damit die Wirkung eines bestimmten Mehrkostenfaktors oder seiner Änderung analysiert werden kann, ist der Anstieg des Verkabelungsgrades seit Einführung des Faktors massgebend. Als ein weiteres Kriterium wird die Auswirkung auf die Netznutzungsentgelte erwähnt. Dabei wird es sich nur um eine grobe Schätzung handeln, da eine abschliessende Betrachtung der Wirkung einer vermehrten Erdverkabelung aufgrund der Vielzahl sowie der Heterogenität der Netzbetreiber und ihres Rechnungswesens äusserst komplex ist. Untersuchungen auf Basis von Durchschnittswerten und ihre Wirkung im gesamtschweizerischen Durschnitt geben jedoch einen genügend aussagekräftigen Indikator. Letztlich wird auch der technologische Fortschritt und damit die Kosten für eine Erdverkabelung als Kriterium zur Festlegung des Mehrkostenfaktors herangeführt. Auf Weiterentwicklungen in Bauweise und bei den

75 consentec Studie im Auftrag des BFE: „Grundlagen für eine Berechnungsmethode zum Kostenvergleich zwischen Kabeln und Freileitungen sowie zur Festlegung eines Mehrkostenfaktors“, 12.4.2013. Unter: <http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/31007.pdf>.