Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Kommunikation und Koordination sowie einer sorgfältigen Interessensabwägung. Die FDP beantragt, dass Projektierungszonen, welche länger als 8 Jahre bestehen, als entschädigungsähnliche Massnahmen gelten und dementsprechend vergütet werden.

[Art. 26a EleG] Geodaten: Die Erhebung und Publikation von Geodaten des Elektrizitätsnetzes durch das BFE unterstützen BDP, GPS, SPS und glp. Die GPS beantragen die Integration der Lastdaten. Die glp deutet darauf hin, dass dies bereits im Geoinformationsgesetz geregelt ist und beantragt, dass die Daten als OpenData verfügbar sind. Nach der CVP sollen die Daten zwar erhoben, aus Sicherheitsgründen jedoch nicht veröffentlicht werden. Die FDP und SVP lehnen diese Bestimmung ab, da sie den Schutz der Infrastruktur tangiert.

Sonstige Anliegen und Bemerkungen: Die SPS fordert, dass das Verteilnetz im Besitz der öffentlichen Hand bleibt, damit es demokratisch weiterentwickelt und kontrolliert werden kann. Ausserdem sollen die Speicherkapazitäten bei der Wasserkraft über eine optimale Netzinfrastruktur eingebunden werden. Nach der glp muss zuerst das Verhältnis zur EU im internationalen Stromhandel geklärt werden, bevor die Netze ausgebaut werden. Des Weiteren muss die Vorlage auf Doppelspurigkeiten mit der bestehenden Gesetzgebung überprüft und ggf. bereinigt werden.

5.3. Eingaben der Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

SAB, SSV und der Schweizerische Gemeindeverband SGV unterstützen die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich. Der SGV begrüsst in der vorliegenden Vorlage insbesondere den Einbezug der Gemeinden. SGV und SSV möchten die Verbindlichkeit der zusätzlichen regulatorischen Massnahmen auf NE 1-3 beschränken.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: SAB, SSV und SGV sind mit einem Szenariorahmen als Grundlage für die Netzplanung einverstanden. In den Augen des SGV sollte der Szenariorahmen nur für die NE 1-3 verbindlich sein. Nach dem SSV muss eine Gesamtenergiebetrachtung als Grundlage für den Szenariorahmen dienen, ausserdem sollte die Detaillierung und Regionalisierung in der Gesetzesvorlage vertieft beschrieben werden.

Eine fixe Periodizität von 5 Jahren für die Überprüfung des Szenariorahmens unterstützen SAB und SSV. Der SGV bevorzugt er eine flexible Regelung der Periodizität auf Verordnungsebene, weshalb er auch die 5 Jahre nicht für die richtige Periodizität für die Überprüfung hält.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Die Prüfung der MJP durch die ElCom

halten SAB, SSV und SGV für korrekt. SGV beantragt, dass diese nur für die MJP der NE 1-3 vorgenommen wird. Alle drei Dachverbände sehen sowohl eine Frist für die Erstellung der MJP durch die Netzbetreiber als auch eine Frist zur Prüfung der MJP durch die ElCom als angebracht an.

Die Fristdauer von 9 Monaten für die Erstellung der MJP heisst SSV gut und weist gleichzeitig darauf hin, dass einige seiner Mitglieder 12 Monate gefordert haben. Die für die Prüfung der MJP vorgeschlagenen 9 Monate sind in den Augen von SAB und SSV adäquat.

[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: SAB und SSV befinden die Definition für Einspeisepunkte als akzeptabel. SSV möchte die Definition auf Ausspeisepunkte ausdehnen.

[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: Die Verankerung der NOVA-Prinzips begrüssen SAB und SSV. Letzterer möchte, dass die Gesamtkosten über den ganzen Planungshorizont in die Kostenanalyse einbezogen werden.

[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: SAB, SSV und SGV begrüssen, dass die Gemeinden bei der Bedarfsermittlung der Netzinfrastruktur miteinbezogen werden. Eine gesetzliche Regelung für