Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze
die NE 4-7 sieht jedoch SGV als wenig sinnvoll an. SSV wünscht sich eine explizite Verankerung des Einbezugs von Kantonen und Gemeinden im Gesetzestext.
[Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Die erweiterte
Öffentlichkeitsarbeit durch Bund und Kantone ist für SAB, SSV und SGV sinnvoll, letzterer möchte diese Tätigkeit auf die NE 1-3 einschränken.
[Art. 15 StromVG] Anrechenbare Kosten: Die SAB ist nicht damit einverstanden, dass die Kosten der Netzbetreiber für Informationsmassnahmen anrechenbar sind, SSV im Gegensatz dazu schon.
Die Anrechenbarkeit der Kosten innovativer Massnahmen für intelligente Netze erachtet der SSV als zielführend, der SGV hingegen nicht.
[Art. 15b EleG] Technologieentscheid NE 1: SAB und SSV schätzen Ersatzmassnahmen auf den unteren Netzebenen als zielführend ein. SSV nur unter den Bedingungen, dass alle Kosten anrechenbar sind und Ersatzmassnahmen zwischen allen Netzebenen möglich sind. SAB weist darauf hin, dass sie sich schon öfters für eine vermehrte Prüfung von Erdverlegungen ausgesprochen hat.
[Art. 15c EleG] Mehrkostenfaktor: Die Einführung eines MKF trifft bei SAB und SSV auf Zustimmung, desgleichen auch die gesetzliche Festlegung einer Obergrenze. Nach SSV darf der MKF nicht das einzige Kriterium bei der Entscheidung Freileitung oder Erdverkabelung sein. Mit der Ausnahmeregelung bei der Festlegung des Mehrkostenfaktors ist der SSV nicht einverstanden, die Kriterien dafür sollten bereits auf Gesetzesebene detailliert beschrieben werden. SAB unterstützt die Ausnahmenregelung.
[Art. 15d EleG] Nationales Interesse: Der SGV sieht die Regelung im Sinne einer Interessensabwägung als zielführend an, dabei ist eine weitere Zersiedlung der Landschaft zu verhindern. Auch SAB und SSV unterstützen diese Bestimmung, einzelne Mitglieder des SSV kritisierten diese intern allerdings auch.
[Art. 15e – 15j EleG] Sachplanverfahren: SAB, SSV und SGV möchten auch weiterhin Sachplanverfahren für Leitungen der NE 1 durchführen. Auch sollte das Sachplanverfahren gesetzlich verankert werden.
Eine direkte Zuständigkeit des BFE für die Bewilligung von Leitungen des Übertragungsnetzes lehnt der SGV ab, während die SAB dies begrüssen würde.
[Art. 18 – 18d EleG] Projektierungszonen und Baulinien: SAB hält es nicht für notwendig, dass Leitungsstrassen zur Sicherstellung von Aus- oder Umbauten einer bestehenden Leitung langfristig mit Baulinien gesichert werden können. Sie wäre jedoch einverstanden, wenn die Festlegung im Rahmen der Sachplanung stattfinden würde. SSV und SGV stimmen dem Vorschlag zu. SGV fordert, die Gemeinden bei der Festlegung zu berücksichtigen.
[Art. 16 – 17a EleG] Plangenehmigungsverfahren: Die Möglichkeit, dass das BFE
verwaltungsexterne Personen mit der Durchführung von Plangenehmigungsverfahren beauftragen kann, erachtet der SAB als nicht zielführend. SSV dagegen begrüsst diese Option grossmehrheitlich.
[Art. 26a EleG] Geodaten: Der SGV findet es nicht sinnvoll, dass das BFE eine Gesamtsicht der elektrischen Anlagen erstellt und der Öffentlichkeit als Geodaten zur Verfügung stellt. Die Kantone sollen die Daten wie bisher gemäss den kantonalen Geoinformationsgesetzen aggregieren. Die SAB unterstützt im Sinne der Transparenz den Vorschlag. SSV enthält sich der Stellungnahme und weist gleichzeitig darauf hin, dass dies intern kontrovers diskutiert wurde. Falls an der Bestimmung festgehalten wird, ist sie auf NE 1-5 zu beschränken und die Schutzinteressen zu wahren.