Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/60: Strategie Stromnetze · 51 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze

Eingebrachte Vorschläge zur Verfahrensbeschleunigung: SAB schlägt vor, dass

beschwerdeberechtigten Organisationen, welche dieses Recht missbrauchen, dasselbe entzogen wird. Der SSV unterbreitet diverse Vorschläge, u. a. soll für Vorhaben mit geringen baulichen Massnahmen ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen werden.

5.4. Eingaben der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft

AEE Suisse, Travail.Suisse und economiesuisse schliessen sich in grossen Teilen den gesetzlichen Anpassungen der Vorlage an. economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband sgv beantragen die Streichung von 9a – 9f StromVG.

Der sgv lehnt die Strategie Stromnetze in der vorliegenden Form ab. Seiner Meinung nach hat sich der Ausbau der Stromnetze nach dem Verbrauch und den entsprechenden Nutzungsprognosen zu orientieren, nicht nach politischen Szenarien. Dazu beinhalte der Gesetzesentwurf viele Inkonsistenzen und Widersprüche. Auch der SBV lehnt die Strategie Stromnetze zum jetzigen Zeitpunkt ab, obwohl die Vorlage durchaus positive Elemente enthalte. Erst wenn die Entschädigungsfrage geklärt sei, könne der SBV die Vorlage befürworten.

[Art. 9a StromVG] Szenariorahmen: SBV, AEE Suisse, Travail.Suisse und SGB befürworten die Verankerung eines Szenariorahmens als verbindliche Vorgabe für die Netzbetreiber und die regelmässige Überprüfung alle 5 Jahre. Der SGB fordert eine explizite Nennung von Kantonen und Städten als einzubeziehende Akteure. Des Weiteren vermisst der SGB die Berücksichtigung der beschlossenen Stilllegung der Kernkraftwerke.

Economiesuisse und sgv erachten die Erstellung eines Szenariorahmens als kritisch und beantragen die ersatzlose Streichung der Art. 9a - f StromVG. Der Netzausbau hat sich an den tatsächlichen Begebenheiten auszurichten und nicht nach politischen Vorstellungen.

[Art. 9b & Art. 22 Abs. 2bis StromVG] Mehrjahrespläne: Aufseiten SBV, AEE Suisse,

Travail.Suisse, sgv und SGB findet die Prüfung der MJP durch die ElCom Zustimmung. AEE Suisse, Travail.Suisse und SGV befinden sowohl die Frist von 9 Monaten für die Einreichung der MJP durch die Netzbetreiber als auch für die Prüfung als passend. Der SBV möchte die Frist für die Überprüfung durch die ElCom auf 3 Monate verkürzen. Der SGB beantragt, dass auch die Technologien zur Netzstabilisierung im MJP ausgewiesen werden muss.

[Art. 9c StromVG] Festlegung Einspeisepunkt: AEE Suisse, Travail.Suisse und sgv geben ihre Zustimmung für die Definition des Einspeisepunktes ab. AEE Suisse verlangt auf Verordnungsebene den Beschrieb der Berechnungsmethode und wie bei Streitfällen zwischen Netzbetreibern und Produzenten zu verfahren ist. Der SBV ist gegen die vorgeschlagene Definition, er möchte, dass die Produzenten (speziell die Landwirten) finanziell weniger stark belastet oder besser entschädigt werden.

[Art. 9d StromVG] Grundsätze für die Netzplanung: SBV, AEE Suisse, Travail.Suisse und SGB unterstützen die gesetzliche Verankerung des NOVA-prinzips. Der sgv lehnt diesen Gesetzesartikel ab, da dieser Grundsatz die Schaffung von grossen Kapazitäten verhindert. Der SGB beantragt, dass auch alternative Technologien bei der Netzplanung berücksichtigt werden, welche prioritär der Netzstabilisierung dienen.

[Art. 9e StromVG] Koordination der Planung: Mit dem Einbezug der betroffenen Akteure bei der Bedarfsermittlung auf NE 3-7 zeigen sich SBV, AEE Suisse und Travail.Suisse einverstanden. Für den sgv ist der Kreis der beschwerdeberechtigten Organisationen zu gross, ausserdem ist die Form der Konsultation unklar.

[Art. 9f & Art. 20 Abs. 2g-h StromVG, Art. 3bis Abs. 2 EleG] Öffentlichkeitsarbeit: Die

Öffentlichkeitsarbeit durch Bund und Kantone trifft bei SBV, AEE Suisse und Travail.Suisse auf