Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/71: Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) · 13 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI)

Die GPS verlangt, in Artikel 4 Absatz 4 die Kriterien festzulegen bezüglich der in dieser Bestimmung festgehaltenen Ausnahmeregelung.

Artikel 5

Absatz 1

Alliancefinance sieht in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 nicht ein, weshalb die ESTV Informationen einholen sollte, wenn kein konkreter Bedarf bestehe.

Absatz 2

Alliancefinance fordert, dass es der ESTV in den in Artikel 5 Absatz 2 aufgeführten Fällen untersagt sein solle, Amtshilfe zu leisten beziehungsweise Auskünfte einzuholen. Der aktuelle Wortlaut lasse zu viel Spielraum offen.

Absatz 3

Der SGV verlangt die Streichung von Artikel 5 Absatz 3.

Absatz 4

Hinsichtlich Artikel 5 Absatz 4 betont der SAV, dass der Information der beschwerdeberechtigten Personen eine zentrale Bedeutung zukommt.

Artikel 7

Absatz 2

Der SGV fordert die Streichung von Artikel 7 Absatz 2.

In Bezug auf Artikel 7 Absatz 2 GASI und im Zusammenhang mit Artikel 22 Absatz 6 StAhiG erachtet es der Kanton TI als unklar, ob Bankinformationen, welche die ESTV erhalten hat, an die kantonalen Steuerbehörden weitergeleitet werden dürfen. Er fordert diesbezüglich Präzisierungen.

Absatz 3

SGV und VSV fordern die Streichung von Artikel 7 Absatz 3. Der VSV begründet diese Forderung mit der Sicherstellung des Spezialitätsprinzips, wobei nicht von Ausnahmen ausgegangen werden sollte.

Absatz 4

Der SGV fordert die Streichung von Artikel 7 Absatz 4.

Artikel 9

Absatz 1

Der SAV lehnt die Bestimmung nach Artikel 9 Absatz 1 ab. Er erachtet es als unerlässlich, die zeitliche Anwendbarkeit des GASI auf Informationsersuchen zu begrenzen, die sich aus der zeitlichen Anwendbarkeit nach Artikel 9 Absatz 1 ergeben. Der SAV verlangt insbesondere einen Verzicht auf die Rückwirkung.

Absatz 2

Das CP spricht sich grundsätzlich gegen die Rückwirkung nach Artikel 9 Absatz 2 aus.

Die SVP lehnt eine rückwirkende Bestimmung für Gruppenanfragen ab.