Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/71: Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI)
Die GPS verlangt, in Artikel 4 Absatz 4 die Kriterien festzulegen bezüglich der in dieser Bestimmung festgehaltenen Ausnahmeregelung.
Artikel 5
Absatz 1
Alliancefinance sieht in Bezug auf Artikel 5 Absatz 1 nicht ein, weshalb die ESTV Informationen einholen sollte, wenn kein konkreter Bedarf bestehe.
Absatz 2
Alliancefinance fordert, dass es der ESTV in den in Artikel 5 Absatz 2 aufgeführten Fällen untersagt sein solle, Amtshilfe zu leisten beziehungsweise Auskünfte einzuholen. Der aktuelle Wortlaut lasse zu viel Spielraum offen.
Absatz 3
Der SGV verlangt die Streichung von Artikel 5 Absatz 3.
Absatz 4
Hinsichtlich Artikel 5 Absatz 4 betont der SAV, dass der Information der beschwerdeberechtigten Personen eine zentrale Bedeutung zukommt.
Artikel 7
Absatz 2
Der SGV fordert die Streichung von Artikel 7 Absatz 2.
In Bezug auf Artikel 7 Absatz 2 GASI und im Zusammenhang mit Artikel 22 Absatz 6 StAhiG erachtet es der Kanton TI als unklar, ob Bankinformationen, welche die ESTV erhalten hat, an die kantonalen Steuerbehörden weitergeleitet werden dürfen. Er fordert diesbezüglich Präzisierungen.
Absatz 3
SGV und VSV fordern die Streichung von Artikel 7 Absatz 3. Der VSV begründet diese Forderung mit der Sicherstellung des Spezialitätsprinzips, wobei nicht von Ausnahmen ausgegangen werden sollte.
Absatz 4
Der SGV fordert die Streichung von Artikel 7 Absatz 4.
Artikel 9
Absatz 1
Der SAV lehnt die Bestimmung nach Artikel 9 Absatz 1 ab. Er erachtet es als unerlässlich, die zeitliche Anwendbarkeit des GASI auf Informationsersuchen zu begrenzen, die sich aus der zeitlichen Anwendbarkeit nach Artikel 9 Absatz 1 ergeben. Der SAV verlangt insbesondere einen Verzicht auf die Rückwirkung.
Absatz 2
Das CP spricht sich grundsätzlich gegen die Rückwirkung nach Artikel 9 Absatz 2 aus.
Die SVP lehnt eine rückwirkende Bestimmung für Gruppenanfragen ab.