Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/71: Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI)
3. Vernehmlassungsverfahren und Auswertungskonzept
3.1. Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Konferenz der Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), 12 politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zehn Spitzenverbände der Wirtschaft sowie 30 interessierte Kreise eingeladen.
Von den Eingeladenen reichten 23 Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH), die FDK, sechs politische Parteien (BDP, CVP, FDP, GPS, SP, SVP), sechs gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Kaufmännischer Verband Schweiz, SBVg, SGB, SGV, Swissholdings) sowie neun Vertreter interessierter Kreise (CP, Forum SRO, SNB, SVV, Treuhand-Kammer, VAV, Verband der Auslandbanken in der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, VSV) eine materielle Stellungnahme ein.
Ausserdem liessen sich sieben weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer (alliancefinance, Alliance Sud, FER, Genève Place Financière, PLR-Genève, SAV, Tessiner Wirtschaftsverbände1) materiell vernehmen.
Von den Eingeladenen verzichteten auf eine Stellungnahme: ein Kanton (AR), der schweizerische Städteverband, ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft (Schweizerischer Arbeitgeberverband), vier Vertreter interessierter Kreise (Bundesverwaltungsgericht, Konsumentenforum, Schweizerisches Bundesgericht und die Stiftung für Konsumentenschutz).
15 Kantone (BE, BL, FR, GL, JU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS) schlossen sich materiell der Stellungnahme der FDK an. VAV und der Verband der Auslandbanken schlossen sich der Stellungnahme der SBVg an, haben jedoch auch noch individuell Stellung bezogen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat auf eine Stellungnahme verzichtet, da gemäss Arbeitsteilung mit economiesuisse das Geschäft in dessen Zuständigkeitsbereich fällt.
3.2. Auswertungskonzept
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgezeigt und insbesondere auf Änderungsvorschläge eingegangen. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen, die auf der Webseite der Bundeskanzlei publiziert werden2.
4. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1. Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer äusserten sich zur Vorlage gespalten. Mit Ausnahme des Kantons TI begrüssen die Kantone die Vorlage grundsätzlich. Von den politischen Parteien lehnen CVP, SVP und PLR-Genève die Vorlage ab, während BDP, FDP,
1 Bestehend aus den folgenden Institutionen: Associazione bancaria ticinese, Associazione industrie ticinesi, Camera di Commercio (dell’industria, dell’artigianato e dei servizi del Cantone Ticino), Camera ticinese dell’economia und Società impresari costruttori sezione Ticino.
2 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2014.html#DFF