Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/71: Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI)
SBVg, VAV, SVV und der Verband der Auslandbanken in der Schweiz sprechen sich für die Sistierung der Vorlage aus. Sollte die Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens nicht erfolgen, so wird vorgeschlagen, die Sistierung wieder aufzuheben. Economiesuisse unterstützt das GASI unter der Voraussetzung, dass es für die Zulassung der Schweiz zur zweiten Phase der Peer Review des Global Forum zwingend notwendig ist. Ist dies nicht der Fall, so fordert economiesuisse ebenfalls die Sistierung der Vorlage sowie die Umsetzung weiterer Massnahmen, die zu einer positiven Gesamtbeurteilung durch das Global Forum führen.
Alliancefinance, CP, economiesuisse, FER, Genève Place Financière, der Kanton TI, PLR-Genève, SBVg, SGV, SVP, die Tessiner Wirtschaftsverbände, VAV, VSV, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken kritisieren das GASI unter Bezugnahme auf DBA, welche die Schweiz mit ausländischen Staaten abgeschlossen hat oder verhandelt. Einerseits, weil durch die einseitige Anwendung des OECD-Standards bestehende DBA nicht revidiert und somit Vorteile, wie sie bei vorhergehenden DBA Revisionen erzielt wurden, nicht mehr erreicht werden könnten. Andererseits wird befürchtet, dass durch das GASI laufende DBA-Verhandlungen negativ beeinflusst würden:
Staaten, die ein DBA bereits unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert haben, hätten durch das GASI kein Interesse mehr daran, diese zu ratifizieren. In diesem Zusammenhang wird von mehreren Seiten auf das DBA zwischen der Schweiz und den USA verwiesen, das von den USA nach wie vor noch nicht ratifiziert wurde. Alliancefinance, SGV, SVP, VAV und VSV fordern anstelle des GASI, dass bestehende DBA wie bisher erfolgreich revidiert werden. Die CVP fordert, dass für Staaten und Territorien, die gemäss erläuterndem Bericht bezüglich Artikel 1 Absatz 1 in die Kategorien 1 und 3 fallen, weiterhin Verhandlungen aufgenommen und zu Ende geführt werden und das Resultat wie bis anhin der Bundesversammlung vorgelegt wird.
Der Verband der Auslandbanken in der Schweiz ist der Ansicht, dass eine einseitig angebotene Amtshilfe von Ländern, die mit der Schweiz bereits ein DBA verhandelt und Konzessionen gemacht haben, als Affront erachtet werde.
Die FDK bedauert grundsätzlich, dass die Selbstbeschränkung im StAhiG bezüglich der Verwendung von Bankinformationen mit dem GASI nicht aufgehoben werde. Da das GASI als Übergangsgesetz konzipiert sei, könne die FDK die Beibehaltung der Selbstbeschränkung in der Übergangsphase jedoch nachvollziehen. Sie fordert, dass im Rahmen der Gesetzgebung zur Umsetzung des spontanen und automatischen Informationsaustauschs auf die Selbstbeschränkungen verzichtet werde. Die Kantone BE, BL, FR, GL, JU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD und VS schliessen sich in diesem Punkt der Stellungname der FDK an.
SVP und SGV unterstützen die Beibehaltung derSelbstbeschränkung im StAhiG.
Nach Ansicht von Alliancefinance und VSV kann mit der Einführung der Amtshilfe nach OECD-Standard gestützt auf das GASI Aspekten wie der politischen, rechtsstaatlichen oder menschenrechtlichen Situation nicht in gleichem Masse wie im Rahmen von DBA-
Verhandlungen Rechnung getragen werden.
Der Kanton TI kritisiert, dass das GASI Verwirrung darüber stiften würde, ob nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereichte, noch hängige Amtshilfeersuchen nach dem Inkrafttreten von revidierten, an den OECD-Standard angepassten DBA weiterhin nach den Amtshilfebestimmungen des GASI oder aber nach jenen in den revidierten DBA zu behandeln wären.
Der Kanton TI fordert, dass das GASI nicht in Kraft treten solle, bevor das Änderungsprotokoll in Bezug auf das DBA zwischen der Schweiz und Italien von beiden Seiten ratifiziert worden ist. Er stellt dieselbe Forderung hinsichtlich der Ratifikation des Amtshilfeübereinkommens.