Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/71: Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) · 13 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI)
gemäss OECD-Standard erteilt werden, nicht ausreichend sei, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Voraussetzungen vom anderen Staat auch tatsächlich eingehalten werden.
b) Alliance Sud und GPS fordern, dass gegenüber Entwicklungsländern keine Bestätigung
zur Einhaltung der Reziprozität eingeholt werden soll, bevor die Schweiz die ersuchten Informationen jenen Staaten erteilt.
c) Voraussetzungen für die Leistung von Amtshilfe (Art. 4 Abs. 4): Alliancefinance, econo-
miesuisse, SGV, der Kanton SO und SwissHoldings verlangen, dass es der ESTV untersagt sein soll, Auskünfte an einen Staat zu erteilen, wenn dieser die Verpflichtungen gemäss Artikel 4 Absatz 2 in der Vergangenheit verletzt hat.
d) Verwendung der von der Schweiz ersuchten Informationen (Art. 7): SGV und VSV for-
dern die Streichung von Artikel 7 Absatz 3, um den Grundsatz des Spezialitätsprinzips zu gewährleisten.
5. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen
5.1. Grundsätzliches
a) Vorbehalte und Anmerkungen der Gegner
Alliancefinance, CP, CVP, FER, Genève Place Financière, der Kanton TI, PLR-Genève,
SBVg, SGV, SVP, SVV, VAV, VSV, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken erachten das GASI als unnötig, um der Schweiz den Übertritt in die zweite Phase der Peer Review des Global Forum zu ermöglichen. Von verschiedenen Seiten (alliancefinance, CVP, FER, Genève Place Financière, Kanton TI, PLR-Genève, SGV, SVP, VSV, Vereinigung Schweizerischer Privatbanken) wird vorgebracht, dass die Schweiz die nötigen Forderungen des Global Forum für den Übertritt in die zweite Phase bereits erfülle. Die dritte Forderung des Global Forum gegenüber der Schweiz nach einer Anpassung einer signifikanten Anzahl von DBA an den OECD-Standard sei daher nicht notwendigerweise zu erfüllen und das GASI daher nicht zwingend nötig. Die Tessiner Wirtschaftsverbände und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken sind der Meinung, dass die
Schweiz ihr DBA-Netz bereits genügend erweitert und angepasst hat und daher das GASI hinsichtlich der Forderung des Global Forum nicht nötig ist. Zusätzlich wird von mehreren Seiten (CP, CVP, FER, Genève Place Financière, PLR-Genève, SBVg, SGV, SVV, VAV, Verband der Auslandbanken in der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Privatbanken) erklärt, die Vorlage zum GASI komme zu spät, um die im Februar 2015 vorgenommene Bewertung der Schweiz durch das Global Forum positiv beeinflussen zu können. Die CVP findet es falsch, ein Gesetz als blosse Übergangslösung und nur für eine gute Bewertung durch das Global Forum zu erlassen. In diesem Kontext ist der SGV der Ansicht, dass die langfristigen Interessen der Schweiz wichtiger seien als das Bestehen der Peer Review durch das Global Forum, dem es an Legitimität und Legitimation fehle.
CP, FER, Genève Place Financière, PLR-Genève, SBVg, SVV, VAV, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken erachten das GASI vor dem Hintergrund der geplanten Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens als überflüssig. Zudem wird mehrheitlich die Ansicht vertreten, dass das Amtshilfeübereinkommen eine bessere Grundlage darstelle, um den Informationsaustausch auf Anfrage gemäss OECD-Standard auf breiter Basis mit Partnerstaaten einzuführen. Dies insbesondere auch darum, weil mit dem Amtshilfeübereinkommen die Forderungen nach Reziprozität, Datenschutz und dem Spezialitätsprinzip besser erfüllt werden können.