Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/71: Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) · 13 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Bundesgesetzes über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI)

GPS und SP die Vorlage befürworten. Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden stellen sich economiesuisse, SGV und SBVg gegen die Vorlage, und von den interessierten Kreisen lehnt eine deutliche Mehrheit von insgesamt 12 (alliancefinance, CP, FER, Forum SRO, Genève Place Financière, SAV, SVV, Tessiner Wirtschaftsverbände, VAV, Verband der Auslandbanken in der Schweiz, Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, VSV) die Vorlage ab.

4.2. Wichtigste Vorbehalte der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer Grundsätzliches

a) Alliancefinance, CP, CVP, FER, Genève Place Financière, der Kanton TI, PLR-Genève,

SBVg, SGV, SVP, SVV, VAV, VSV, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken erachten das GASI als unnötig, um der Schweiz den Übertritt in die zweite Phase der Peer Review des Global Forum zu ermöglichen.

b) CP, FER, Genève Place Financière, PLR-Genève, SBVg, SVV, VAV, der Verband der

Auslandbanken in der Schweiz und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken erachten das GASI vor dem Hintergrund der geplanten Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens als überflüssig. Zudem wird mehrheitlich die Ansicht vertreten, dass das Amtshilfeübereinkommen eine bessere Grundlage darstelle, um den Informationsaustausch auf Anfrage gemäss OECD-Standard auf breiter Basis mit Partnerstaaten einzuführen.

c) SBVg, SVV, VAV und der Verband der Auslandbanken in der Schweiz sprechen sich für

die Sistierung vom GASI aus. Sollte die Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens nicht erfolgen, könne die Sistierung wieder aufgehoben werden. Economiesuisse fordert ebenfalls die Sistierung der Vorlage, sofern jene für die Zulassung der Schweiz zur zweiten Phase der Peer Review des Global Forum nicht zwingend notwendig ist.

d) Alliancefinance, CP, economiesuisse, FER, Genève Place Financière, der Kanton TI,

PLR-Genève, SBVg, SGV, SVP, die Tessiner Wirtschaftsverbände, VAV, VSV, der Verband der Auslandbanken in der Schweiz und die Vereinigung Schweizerischer Privatbanken kritisieren das GASI unter Bezugnahme auf DBA, welche die Schweiz mit ausländischen Staaten abgeschlossen hat oder verhandelt. Einerseits, weil durch die einseitige Anwendung des OECD-Standards bestehende DBA nicht revidiert und somit Vorteile, wie sie bei vorhergehenden DBA Revisionen erzielt wurden, nicht mehr erreicht werden könnten. Andererseits wird befürchtet, dass durch das GASI laufende DBA-

Verhandlungen negativ beeinflusst würden: Staaten, die ein DBA bereits unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert haben, hätten durch das GASI kein Interesse mehr daran, diese zu ratifizieren.

e) Die FDK sowie die Kantone BE, BL, FR, GL, JU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR,

VD und VS bedauern grundsätzlich, dass die Selbstbeschränkung im StAhiG bezüglich der Verwendung von Bankinformationen mit dem GASI nicht aufgehoben wird.

f) Alliance Sud, GPS und SGB betonen die Wichtigkeit des GASI für Entwicklungsländer.

So wird kritisiert, dass nicht alle Entwicklungsländer von der Vorlage profitieren könnten.

Bestimmungen GASI

a) Voraussetzungen für die Leistung von Amtshilfe (Art. 4 Abs. 2): Alliancefinance, CVP,

economiesuisse, Forum SRO, SAV, SwissHoldings und VSV sind der Ansicht, dass die Einholung einer schriftlichen Bestätigung zur Einhaltung der in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Verpflichtungen bei Staaten und Territorien, denen Informationen auf Ersuchen