Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 53 Seiten

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Art. 22 Eignung

Aufgrund des Inkrafttretens des neuen Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe wird Artikel 22 MVG wie Artikel 53 UVG angepasst.

Art. 25a Auskunftspflicht des Leistungserbringers

Was die Information durch den Leistungserbringer betrifft, besteht in der Gesetzgebung über die Militärversicherung keine detaillierte Regelung wie dies gemäss Artikel 54a UVG der Fall ist. Da sich die Militärversicherung bezüglich der Leistungserbringer in der gleichen Situation wie die Unfallversicherung befindet, wird vorgeschlagen, eine zu Artikel 54a UVG analoge Bestimmung in das MVG aufzunehmen.

Art. 26 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 zweiter Satz

Aufgrund der Koordinationsbestrebungen zwischen dem KVG und dem UVG werden einige Begriffe im UVG (Art. 10) angepasst. Auch im MVG werden einige Begriffe mit denjenigen des KVG/UVG harmonisiert.

4. Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 198217

Art. 98 Pflicht zur Datenbekanntgabe

Die vom SECO publizierten Zahlen über die registrierten Arbeitslosen und Stellensuchenden sind als Bezugsgrösse für statistische Auswertungen in der UVAL nur bedingt geeignet, weil Umfang und Dauer der Arbeitslosigkeit im Einzelfall nicht berücksichtigt werden können. Die arbeitslosen Personen weisen spezielle Risiken in diversen Sozialversicherungsbereichen auf und bedürfen somit auch massgeschneiderter Prophylaxe- und Wiedereingliederungsmassnahmen. An einer geeigneten Zusammenführung von Daten der Arbeitslosenversicherung und der UVAL sind deshalb das SECO und die SUVA gleichermassen interessiert. Um diese zu ermöglich, bedarf es aus Sicht des Datenschutzes einer Grundlage im AVIG, die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verankerung der seit 1996 durch die SUVA betriebenen UVAL im UVG geschaffen werden soll. Neu sieht das Gesetz eine Verpflichtung der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung vor, der SUVA gegen Entschädigung die zur Risikoanalyse der Unfallversicherung von arbeitslosen Personen erforderlichen Personendaten in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Als Empfänger der Daten ist die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung vorgesehen.

3 Änderungsanträge zur Vorlage «Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA»

3.1 Ausgangslage

Zur Entstehung der SUVA, ihrer Organisationsform, ihren Aufgaben ebenso wie zu den Grundzügen der Vorlage 2 (Organisation und Nebentätigkeiten der SUVA) kann

17 SR 837.0