Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 53 Seiten
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Bundesrat Kandidaturen vorzuschlagen. Recht, dem Bundesrat Kandidaturen Für das Honorar der Mitglieder des vorzuschlagen. Der Bundesrat kann Aufsichtsrates gilt Artikel 6a Absatz 1 jederzeit Mitglieder des Suva-Rates aus Buchstabe b des Bundespersonalgeset- wichtigen Gründen abberufen. Er gezes vom 24. März 200020 (BPG) sinn- nehmigt das Reglement über die Honoragemäss. re der Mitglieder des Suva-Rates. Für
3 Die Mitglieder des Aufsichtsrates das Honorar der Mitglieder des Aufscheiden spätestens am Ende des Kalen- sichtsrates und die weiteren mit diesen derjahres, in welchem sie das Personen vereinbarten Vertragsbedin-
70. Altersjahr vollendet haben, aus dem gungen gilt Artikel 6a Absätze 1-5 des Aufsichtsrat aus. Bundespersonalgesetzes vom 24. März
200021 (BPG) sinngemäss.
4 Der Aufsichtsrat konstituiert sich
4 Der Suva-Rat konstituiert sich selbst selbst. Er hat folgende Aufgaben:
und wählt dabei den Präsidenten und
a. Genehmigung der Gesamtstrate- zwei Vizepräsidenten. Er hat folgende gie der Suva; Aufgaben:
b. Verabschiedung des Organisati- a. Festlegung der strategischen Zieonsreglementes zu Handen des le, der Grundsätze der Prämien-Bundesrates; bestimmung und der Personalpo-
c. Genehmigung des Personal- litik der Suva;
reglementes; b. Verabschiedung des Organisati-
d. Genehmigung der Rechnungs- onsreglementes zuhanden des
grundlagen und Festlegung der Bundesrates;
Prämientarife; c. Genehmigung des durch den Su-
e. Wahl und Abberufung der Revi- va-Ratsausschuss erlassenen Persionsstelle; sonalreglements;
f. Verabschiedung des Geschäfts- d. Genehmigung der Rechnungsberichtes zu Handen des Bun- grundlagen und Festlegung der desrates; Prämientarife;
g. Unterbreitung von Vorschlägen e. Wahl und Abberufung der Revian den Bundesrat für die Ver- sionsstelle;
waltungsratswahl. f. Verabschiedung des Jahresbe-
5 Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind richts und der Jahresrechnung nicht übertragbar. zuhanden des Bundesrates sowie
Entscheid über die Verwendung von Ertragsüberschüssen;
g. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Suva-Ratsausschusses sowie des Präsidenten und der zwei Vizepräsidenten.
5 Der Suva-Rat kann dem Suva-Ratsausschuss die Festsetzung von Prämientarifen übertragen. Im Übrigen sind seine Aufgaben nicht übertragbar.