Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht

Bundesrat Kandidaturen vorzuschlagen. Recht, dem Bundesrat Kandidaturen Für das Honorar der Mitglieder des vorzuschlagen. Der Bundesrat kann Aufsichtsrates gilt Artikel 6a Absatz 1 jederzeit Mitglieder des Suva-Rates aus Buchstabe b des Bundespersonalgeset- wichtigen Gründen abberufen. Er gezes vom 24. März 200020 (BPG) sinn- nehmigt das Reglement über die Honoragemäss. re der Mitglieder des Suva-Rates. Für

3 Die Mitglieder des Aufsichtsrates das Honorar der Mitglieder des Aufscheiden spätestens am Ende des Kalen- sichtsrates und die weiteren mit diesen derjahres, in welchem sie das Personen vereinbarten Vertragsbedin-

70. Altersjahr vollendet haben, aus dem gungen gilt Artikel 6a Absätze 1-5 des Aufsichtsrat aus. Bundespersonalgesetzes vom 24. März

200021 (BPG) sinngemäss.

4 Der Aufsichtsrat konstituiert sich

4 Der Suva-Rat konstituiert sich selbst selbst. Er hat folgende Aufgaben:

und wählt dabei den Präsidenten und

a. Genehmigung der Gesamtstrate- zwei Vizepräsidenten. Er hat folgende gie der Suva; Aufgaben:

b. Verabschiedung des Organisati- a. Festlegung der strategischen Zieonsreglementes zu Handen des le, der Grundsätze der Prämien-Bundesrates; bestimmung und der Personalpo-

c. Genehmigung des Personal- litik der Suva;

reglementes; b. Verabschiedung des Organisati-

d. Genehmigung der Rechnungs- onsreglementes zuhanden des

grundlagen und Festlegung der Bundesrates;

Prämientarife; c. Genehmigung des durch den Su-

e. Wahl und Abberufung der Revi- va-Ratsausschuss erlassenen Persionsstelle; sonalreglements;

f. Verabschiedung des Geschäfts- d. Genehmigung der Rechnungsberichtes zu Handen des Bun- grundlagen und Festlegung der desrates; Prämientarife;

g. Unterbreitung von Vorschlägen e. Wahl und Abberufung der Revian den Bundesrat für die Ver- sionsstelle;

waltungsratswahl. f. Verabschiedung des Jahresbe-

5 Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind richts und der Jahresrechnung nicht übertragbar. zuhanden des Bundesrates sowie

Entscheid über die Verwendung von Ertragsüberschüssen;

g. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Suva-Ratsausschusses sowie des Präsidenten und der zwei Vizepräsidenten.

5 Der Suva-Rat kann dem Suva-Ratsausschuss die Festsetzung von Prämientarifen übertragen. Im Übrigen sind seine Aufgaben nicht übertragbar.

20 SR 172.220.1

21 SR 172.220.1