Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (Zusatzbotschaft) · 53 Seiten

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Art. 63a (neu) Verwaltungsrat Art. 63a Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 und 3

1 Der Verwaltungsrat besteht aus:1 Der Suva-Ratsausschuss besteht aus:

a. drei Vertretern der bei der Suva c. zwei Vertretern des Bundes.

versicherten Arbeitnehmer;2 Der Suva-Rat wählt die Mitglieder des

b. drei Vertretern der Arbeitgeber, Suva-Ratsausschusses für eine Amtsdaudie bei der Suva versicherte Ar- er von vier Jahren. Diese müssen über beitnehmer beschäftigen; das notwendige branchenspezifische und

c. einem Vertreter des Bundes. betriebliche Fachwissen verfügen und dürfen weder Mitglieder der Geschäfts-

2 Der Bundesrat wählt die Mitglieder leitung noch der Revisionsstelle sein. des Verwaltungsrates für eine Amtsdau- Aus wichtigen Gründen kann der Suva-

er von vier Jahren. Diese müssen über Rat gewählte Mitglieder jederzeit abbedas notwendige branchenspezifische und rufen.

betriebliche Fachwissen verfügen und

3 Der Suva-Ratsausschuss konstituiert dürfen nicht Mitglieder des Aufsichtsra-

tes sein. sich im Übrigen selbst. Er hat namentlich

folgende Aufgaben:

3 Der Verwaltungsrat konstituiert sich

selbst. Er hat namentlich folgende a. Festlegung und Umsetzung der Aufgaben: Unternehmensstrategie sowie

jährliche Berichterstattung an

a. Ernennung der Mitglieder der den Suva-Rat über die Errei-

Geschäftsleitung und dessen chung der strategischen Ziele; Vorsitzenden;

b. Erlass eines durch den Suva-Rat

b. Genehmigung der Finanzpla- zu genehmigenden Personalregnung sowie der Ausgestaltung lements;

des Rechnungswesens;

c. Ernennung und Abberufung der

c. Organisation der internen Revi- Mitglieder der Geschäftsleitung sion sowie Bestellung und Be- und deren Vorsitzenden;

aufsichtigung des verantwortli-

chen Aktuars; d. Genehmigung der Finanzplanung sowie der Ausgestaltung des

d. Aufsicht über die mit der Ge- Rechnungswesens;

schäftsführung betrauten Perso-

nen, namentlich im Hinblick auf e. Organisation der internen Revidie Befolgung der Gesetzgebung sion sowie Bestellung, Beauf- sowie der massgebenden Reg- sichtigung und Abberufung des lemente und Weisungen; verantwortlichen Aktuars;

e. Verabschiedung der Geschäfte f. Aufsicht über die Geschäftslei-

zuhanden des Aufsichtsrates. tung und deren Vorsitzenden, namentlich im Hinblick auf die

4 Der Aufsichtsrat kann im Organisati- Befolgung der Gesetzgebung, der onsreglement weitere Aufgaben des massgebenden Reglemente und

Verwaltungsrates festlegen. Weisungen sowie die betriebli-

5 Die Aufgaben des Verwaltungsrates che Führung;

sind nicht übertragbar. g. Gewährleistung eines angepass-

6 Für das Honorar der Mitglieder des ten internen Kontrollsystems und Verwaltungsrates gilt Artikel 6a Ab- Risikomanagements;