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Vernehmlassung 2014/90: Revision des Gefahrgutrechts · 168 Seiten
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Änderungen ADR 2015 Dokument 1.1
Bei der Norm in der Spalte "für die Herstellung anwendbar" einfügen:
"bis auf Weiteres".
6.2.2.1 Folgende Absätze hinzufügen:
"6.2.2.1.6 Für die Auslegung, den Bau und die erstmalige Prüfung von UN-Flaschen-
bündeln gilt folgende Norm. Jede Flasche eines UN-Flaschenbündels muss eine UN-Flasche sein, die den Vorschriften des Abschnitts 6.2.2 entspricht. Die Prüfvorschriften in Zusammenhang mit dem System für die Konformitätsbewertung und Zulassung von UN-Flaschenbündeln müssen dem Unterabschnitt 6.2.2.5 entsprechen.
Referenz Titel für die Her-
stellung anwendbar
ISO 10961- Gasflaschen – Flaschenbündel – Auslegung, bis auf Wei-2010 Herstellung, Prüfung und Inspektion teres
Bem. Das Auswechseln einer oder mehrerer Flaschen desselben Typs, einschließlich desselben Prüfdrucks, in einem bestehenden UN-Flaschenbündel erfordert keine erneute Zertifizierung des bestehenden Bündels.
6.2.2.1.7 Für die Auslegung, den Bau und die erstmalige Prüfung von UN-Flaschen für
adsorbierte Gase gelten folgende Normen mit der Ausnahme, dass die Prüfvorschriften in Zusammenhang mit dem System für die Konformitätsbewertung und Zulassung dem Unterabschnitt 6.2.2.5 entsprechen müssen.
Referenz Titel für die Her-
stellung anwendbar
ISO Gasflaschen – Wiederbefüllbare geschweißte bis auf Wei-11513:2011 Stahlflaschen, die Adsorptionsmaterial zur teres Gasverpackung unterhalb des atmosphäri-
schen Drucks beinhalten – Auslegung, Bau
und Prüfung
ISO 9809- Gasflaschen – Wiederbefüllbare, nahtlose bis auf Wei-1:2010 Gasflaschen aus Stahl – Gestaltung, Konstruk- teres tion und Prüfung – Teil 1: Flaschen aus vergü-
tetem Stahl mit einer Zugfestigkeit kleiner als
1100 MPa
"
6.2.2.2 "ISO 11114-1:1997" ändern in:
"ISO 11114-1:2012".
ENTWURFIm Titel der Norm "ISO 11114-1:2012" streichen:
"Ortsbewegliche".
Die Bem. nach der Tabelle streichen.