Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 21 Seiten
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3. Vernehmlassungsergebnisse nach Teilnehmergruppen
3.1 Kantone
Die Kantone AG, AR, AI, SG, SO, SZ, OW, SH, TG, TI, ZG, ZH begrüssen grundsätzlich die volle Marktöffnung, wobei viele Kantone fordern, dass die Grundsätze der Methodik zur Ermittlung des Referenzpreises für die Tarife im WAS-Modell auf Gesetzesebene festgelegt und in der Botschaft des Bundesrates mit einem konkreten Beispiel veranschaulicht werden. Die Kantone halten zudem dafür, dass mit der Liberalisierung des Marktes auch vom Förder- auf das Lenkungssystem zu wechseln sei. SG führt aus, dass als Zeichen einer glaubwürdigen Energie- und Klimapolitik Vorkehrungen getroffen werden sollen, die den Import von Strom aus CO2-intensiver Produktion und aus Kernkraft in die Schweiz verhindern oder zumindest erschweren. Aus Sicht SH ist vertieft zu prüfen, welche für die volle Marktöffnung notwendigen Kosten der Energieversorger anrechenbar sein müssen.
BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NE, UR, VS binden ihre Zustimmung zur vollen Marktöffnung an Bedingungen. BE ist der Ansicht, dass - in Anbetracht des Umstandes, dass ein Abschluss des Stromabkommens mit der EU nicht absehbar sei - genügend Zeit zur Verfügung stehe, um die volle Strommarktöffnung so auszugestalten, dass die Erreichung der Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes nicht gefährdet werden. Als Massnahme zur Unterstützung der Energiewende schlägt BE vor, dass der Strom in der abgesicherten Grundversorgung ausschliesslich aus ökologischer Produktion stammen soll. BE wie LU lehnen den Ausschluss von Unternehmen mit einem Verbrauch von über 100 MWh aus der abgesicherten Grundversorgung ab und fordern zur Verhinderung eines Stelenabbaus und von verschlechterten Arbeitsbedingungen einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Strombranche. BL erachtet beim WAS-Modell die festgelegte Grenze bei 100 MWh als ungeeignet und fordert eine Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftskunden. Zudem müssen gemäss BL die Kosten, welche den Netzbetreibern durch die volle Marktöffnung entstehen, als Netzkosten anrechenbar sein. BS spricht sich für eine einfachere Preisüberwachung der Tarife im WAS-Modell im Sinne einer Missbrauchsregelung aus; die vorgesehene Angemessenheitsprüfung durch die ElCom überzeuge nicht. GL bringt vor, die volle Marktöffnung sei mit der geltenden Stromabnahme- und Vergütungspflicht gemäss Art. 17 EnG nicht vereinbar. Zudem sei das heutige Fördersystem in ein Lenkungssystem zu überführen.
Die vollständige Marktöffnung und die Energiestrategie 2050 dürfen gemäss BS, FR und GR nicht losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern seien kompatibel zueinander zu gestalten. BS hält zudem eine Abstimmung mit der Revision StromVG (inkl. Fragen rund um das Messwesen und die Anrechenbarkeit der Kosten) für notwendig. FR weist auf die zurzeit tiefen Preise für CO2-Zertifikate und Kohle sowie die fehlende Kostenwahrheit bei den Energiepreisen hin. GR möchte, dass die Kosten für die Eigenproduktion oder langfristige Bezugsrechte wie heute ausschliesslich auf die Kunden in der Grundversorgung überwälzt werden können und nicht, wie in der Vorlage vorgesehen, auch auf die Kunden im freien Markt. Zudem sollen auch Kleinkunden, die in den freien Markt gewechselt haben nach dem Grundsatz "einmal Markt - immer Markt" nicht mehr in die abgesicherte Grundversorgung zurückwechseln dürfen. NE möchte zusätzliche Massnahmen ergreifen wie bspw. eine CO2-Abgabe auf Importstrom. GR, VS, UR unterstützen zudem die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK; s. Ziff. 3.2).