Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 21 Seiten

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Rahmen der Energiestrategie 2050 erarbeitet werden, festgelegt sind. Gemäss CVP ist unsicher, ob das WAS-Modell mit dem europäischen Recht kompatibel ist; die CVP würde daher einen verbindlichen Vorentschied der Kompatibilität mit der EU begrüssen. Zudem fordert die CVP eine Eingrenzung der Angemessenheitsprüfung durch die ElCom in der Verordnung, eine Veranschaulichung der Methodik der Referenzpreisermittlung an einem konkreten Beispiel in der Botschaft sowie Kostenszenarien in Bezug auf die Investitionen der Energieversorgungsunternehmen. Die FDP weist auf strukturelle Defizite in der Grundversorgung hin (wenn bspw. der Regulator einen Marktpreis festlegt, der tiefer liegt als die Gestehungskosten der Kraftwerksbetreiber) und ist gegen eine preisliche Regulierung (Angemessenheitsprüfung) in der Grundversorgung. Die SVP lehnt die bestehende Kompetenz des Preisüberwachers zur Überwachung und zur Kontrolle der dem Wettbewerb ausgesetzten Elektrizitätspreise ab.

Die Grünliberale Partei unterstützt die volle Marktöffnung nur, wenn sie als ein Mittel zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 dient und positive Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringt. Gemäss glp ist es notwendig, bei der Angemessenheitsprüfung der ElCom auch Qualitätsaspekte der Energieversorgung und des Strommixes zu berücksichtigen, externe Umweltkosten in den Marktpreisen abzubilden (bspw. über Lenkungsabgaben oder Deklarationspflicht für importierten Strom) und flexible Tarifmodelle für die Steuerung der variablen Produktion von erneuerbaren Energien einzuführen. Zudem sieht glp auch einen Handlungsbedarf bei der Liberalisierung des Messwesens und bei der Bestimmung einer Ersatzversorgung im Falle von Lieferantenausfällen. Ferner fordert sie eine genügend lange Umsetzungsfrist (mindestens 28 Monate).

SP und die GPS lehnen den vorliegenden Entwurf zur vollen Strommarktöffnung ab. Sie argumentieren, dass damit die Energiewende in Frage gestellt wird. Die SP hält eine Koordination mit der Energiestrategie 2050, der Strategie Stromnetze und der Einführung eines Energielenkungssystems für zwingend notwendig. Die Vorlage komme daher zum falschen Zeitpunkt. Die geringen Preisvorteile für Konsumenten würden den Aufwand und die Risiken einer vollen Marktöffnung nicht rechtfertigen. Die SP führt u.a. aus, dass durch den Wegfall der Gestehungskostenregulierung der Druck auf die Energieversorgungunternehmen und damit die Arbeitsbedingungen steigen wird. Eine allfällige Liberalisierung müsse daher in Verbindung mit einer Abschlusspflicht für einen Branchen-Gesamtarbeitsvertrag (Branchen-GAV) diskutiert werden. Die GPS kritisiert, dass die volle Marktöffnung aufgrund der fehlenden Kostenwahrheit negative Auswirkungen auf die Umwelt habe, und will vorerst die Energiewende durch folgende Massnahmen sicherstellen: Klare Fristen für alte AKW, eine Entdeckelung der KEV, eine "Dreckstromabgabe" auf nicht erneuerbarem Strom sowie eine lückenlöse Deklarationspflicht des konsumierten Stroms beim Endverbraucher.

3.4 Kommissionen

Die WEKO begrüsst grundsätzlich die volle Marktöffnung, weist jedoch darauf hin, dass die Begründung der Notwendigkeit einer Angemessenheitsprüfung durch die ElCOM aus wettbewerblicher Sicht nicht ganz korrekt ist, da der Grundversorger im geöffneten Markt aufgrund der Wechselmöglichkeit nur bedingt Marktmacht hat. Vor diesem Hintergrund bedürfe es theoretisch keines Schutzes der Endverbraucher anhand einer Tarifregulierung in der Grundversorgung.