Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 21 Seiten
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GE, JU, NW, VD sprechen sich gegen die volle Marktöffnung aus. Sie führen aus, dass diese mit den Zielen der Energiestrategie 2050 unvereinbar ist und sehen vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft in Gefahr. So würden sinkende Strompreise keine Anreize schaffen, in Energieeffizienz zu investieren und den Energieverbrauch zu reduzieren, solange die Preise für CO2-Zertifikate und Kohle tief seien und die Energiepreise die Kostenwahrheit nicht widerspiegelten. NW argumentiert, dass sich die volle Marktöffnung auf Elektrizitätswerke in NW in finanzieller Hinsicht negativ auswirken werde und als Folge davon die Abgaben des Kantons vermindert würden. Zudem bemerkt der Kanton, dass eine Integration in bestehende Abrechnungssysteme sowie der Aufbau von Software basierten Wechselprozessen mindestens zwei Jahre für die technische Umsetzung benötigen. Gemäss VD ist unter den heutigen Voraussetzungen eine volle Marktöffnung verfrüht. Zudem ergibt sich für VD in der Angemessenheitsprüfung ein allzu grosser Ermessensspielraum für die ElCom. Die Grundsätze der Methodik zur Ermittlung des Referenzpreises für die Tarife im WAS-Modell sollten zumindest in einem Beispiel genauer definiert werden.
3.2 Gemeinden, Städte, Dachverbände der Städte und Berggebiete
GPMVR befürwortet die volle Marktöffnung. Die RKGK begrüsst eine vollständige Liberalisierung des schweizerischen Strommarktes, knüpft diese aber an die Bedingung, dass spätestens vor Beginn der Behandlung der Vorlage in der Vorberatungskommission des Erstrates die Kompatibilität des WAS-Modells mit dem europäischen Recht zu prüfen und das Verfahren zur Prüfung der Angemessenheit der Tarife im WAS-Modell auf Gesetzesebene festzulegen und in der Botschaft darzustellen sei.
Die SAB und der SGV stimmen der der vollen Marktöffnung nicht vorbehaltslos zu. Beide beantragen eine zusätzliche Absicherung der Grundversorgung durch eine ergänzende Bestimmung zur Ersatzversorgung. Die SAB kann zudem der vollen Marktöffnung nur zustimmen, wenn Vorkehrungen für eine grösstmögliche Markttransparenz für Endkunden geschaffen und die Auswirkungen auf die Energieversorgungsunternehmen sowie flankierende volkswirtschaftliche Massnahmen aufgezeigt werden. Der SGV wünscht, um eine abschliessende Beurteilung vornehmen zu können, ausführliche Angaben zu den Auswirkungen der vollen Marktöffnung auf die Energieversorgungsunternehmen und auf die Ausbauziele erneuerbarer Energien der Energiestrategie 2050.
Aus praktisch denselben Gründen wie die Kantone GE, JU, NW und VD sprechen sich die Städte Bern, Biel, Lausanne und Lugano, der Schweizerische Städteverband wie auch die Gemeinden Brienz, Bussigny und Villigen gegen die volle Marktöffnung. So wird vorerst eine Abstimmung mit der Energiestrategie 2050 gefordert sowie ein Inkrafttreten des Stromabkommens mit der EU. Der
Schweizerische Städteverband fordert zudem, dass die volle Strommarktöffnung in der wieder aufgenommenen Revision des StromVG berücksichtigt und zu einem späteren Zeitpunkt nochmals vorlegt wird.
Die Stadt Delémont ist nicht grundsätzlich gegen die volle Marktöffnung, sieht jedoch dieselben Nachteile wie der Städteverband und schlägt vor, den Markt nur für Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 50 MWh zu öffnen. Die Gemeinde Bussigny schlägt vor, die Grenze bei einem Jahresverbrauch von 60 MWh zu setzen.
3.3 Parteien
BDP, CVP, FDP und SVP unterstützen die volle Strommarktöffnung im Grundsatz, wenn auch nicht vorbehaltlos. Für die BDP sind Zeitpunkt und Ausgestaltung der Regelungen der Marktöffnung zu überprüfen, da eine volle Marktöffnung erst Sinn mache, wenn die Gesetzesgrundlagen, die im