Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 21 Seiten
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2. Zusammenfassung und Gesamtüberblick
2.1 Zusammenfassung nach Gruppen
Ein Teil der Kantone begrüsst grundsätzlich die volle Marktöffnung, wobei viele der befürwortenden Kantone fordern, dass die Grundsätze der Methodik zur Ermittlung des Referenzpreises für die Tarife im WAS-Modell auf Gesetzesebene festlegt werden. Ein anderer Teil der Kantone bindet die Zustimmung an Bedingungen wie die Forderung, dass der Strom im WAS-Modell aus erneuerbaren Quellen kommen muss und die Kostenwahrheit in den Preisen zu berücksichtigen ist, so dass die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und des Klimaschutzes nicht gefährdet wird. Eine Minderheit der Kantone spricht sich gegen die volle Marktöffnung aus. Sie führt aus, dass diese mit den Zielen der Energiestrategie 2050 unvereinbar ist, und sieht vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft in Gefahr.
Die an der Vernehmlassung teilgenommenen Dachverbände der Berggebiete begrüssen die volle Marktöffnung mit einigen Vorbehalten wie eine zusätzliche Absicherung der Grundversorgung durch eine ergänzende Bestimmung zur Ersatzversorgung und die Kompatibilität zur Energistrategie 2050. Die teilgenommenen Städte lehnen diese hingegen ab.
Die Reaktionen der politischen Parteien fallen unterschiedlich aus. BDP, CVP, FDP und SVP unterstützen im Grundsatz eine volle Strommarktöffnung, haben aber einige Vorbehalte. Teilweise wird betont, dass Zeitpunkt und Ausgestaltung der Regelungen der Marktöffnung geprüft werden müssen, da eine volle Marktöffnung erst Sinn macht, wenn die Gesetzesgrundlagen, die im Rahmen der Energiestrategie 2050 erarbeitet werden, festgelegt sind. Zum Teil wird eine preisliche Regulierung in der Grundversorgung abgelehnt. SP und die GPS sprechen sich gegen den vorliegenden Entwurf zur vollen Strommarktöffnung aus. Sie argumentieren, dass damit die Energiewende in Frage gestellt wird. glp unterstützt die volle Marktöffnung nur, wenn sie als Mittel zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 dient und positive Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringt.
Die der Wirtschaft nahe stehenden Verbände befürworten mehrheitlich eine volle Liberalisierung des Marktes, da damit die Effizienz, Produktauswahl und Qualität erhöht werde. Die Gewerkschaften sind gegen eine volle Marktöffnung und befürchten eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Elektrizitätsunternehmen, was sich negativ auf die Arbeitsplätze auswirke.
Die Elektrizitätswirtschaft ist in ihren Stellungnahmen gespalten. Ein Teil der Antwortenden begrüsst die volle Marktöffnung nur unter gewissen Bedingungen, sieht Abstimmungsbedarf mit der Energiestrategie 2050 und der Revision des StromVG und verlangt teilweise flankierende Massnahmen für die Wasserkraft. Eine Mehrheit fordert die Abschaffung der preislichen Regulierung im WAS-Modell. Zudem macht die Elektrizitätswirtschaft geltend, dass sämtliche netzseitigen Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung der vollen Marktöffnung als Netzkosten angerechnet werden und dass dafür eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten notwendig sei. Ein anderer Teil der Vernehmlassungsteilnehmer lehnt die volle Marktöffnung ab, da diese die Ziele der Energiestrategie 2050 gefährde. Die Gegner befürchten, dass die hiesige Stromproduktion aufgrund von hohen Gestehungskosten noch weiter unter Druck gerät.
Ein grosser Teil der energiepolitischen und technischen Organisationen begrüsst eine volle Marktöffnung. Ein Teil der Antwortenden argumentiert, dass die volle Marktöffnung, die Energiestrategie 2050 und den Ausbau von erneuerbaren Energien behindert und lehnt sie deshalb ab.